GRW-Förderung

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Update 13. März 2024 | Webinar zu Neuerungen in der GRW-Richtlinie
Zu den Neuerungen der aktuellen Richtlinie informiert die IHK Südthüringen in einem Webinar am 21. März von 9:00 bis 10:30 Uhr. Als Referent steht Jan Güssow, Kundenbetreuer der Thüringer Aufbaubank, zur Verfügung.
Weitere Informationen sowie Anmeldung
Update 5. März 2024 | Antragstellung wieder möglich
Ab sofort können im GRW-Programm wieder Anträge gestellt werden.
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtshaftsstruktur“ (GRW) ist das zentrale Förderprogramm zur Förderung von Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft in Thüringen. Der Antrag ist vor dem Beginn des Vorhabens über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank zu stellen.
Das Thüringer Wirtschaftsministerium (TMWWDG) hat das wichtigste Förderprogramm für Unternehmensinvestitionen die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) aktualisiert und angepasst.
Produktive und nachhaltige Investitionen sollen in den Fokus der Förderung rücken. Auch werden die Lohnuntergrenzen für neuzuschaffende Arbeitsplätze erhöht und die Förderkonditionen im Gastgewerbe verbessert.
Erstmals gelten in Thüringen unterschiedliche Förderkonditionen. So wird Thüringen künftig in C- und D-Fördergebiete eingeteilt. Die Förderquoten in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten sind in der Fördergebietskarte für Thüringen ersichtlich.
Quelle: TMWWDG 03/2022