Investitionsprogramm zur Modernisierung der Produktion
Fahrzeughersteller- und Zulieferindustrie
Mit dem Programm sollen Unternehmen bei den bevorstehenden Transformationen unterstützt werden. Mit einem Zuschuss werden Investitionen in neue Produktionsanlagen und -prozesse für bodengebundene Fahrzeuge aller Arten mit ziviler Nutzung sowie flankierende Beratungen und Qualifizierungsvorhaben gefördert.
Was wird gefördert?
- Investitionen in die Erweiterung und Optimierung von Produktionsanlagen und -prozessen (Maschinen, Geräte inklusive der notwendigen Soft- und Hardware)
- Industrie 4.0-fähige Infrastruktur
- Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit
- Maßnahmen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz
- flankierende Investitionen für den Aufbau von Unternehmenskompetenzen
Wer kann Antrag stellen?
- Unternehmen der Fahrzeug- und Zulieferindustrie aller Arten bodengebundener Fahrzeuge mit ziviler Nutzung
- Unternehmen mit bedeutendem Bezug zur Fahrzeug- und Zulieferindustrie, mindesten 75 Prozent des Umsatzes mit vor genannten Unternehmen
- Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland
- Unternehmen, deren Gründung vor dem 01.01.2019 erfolgte
Wie wird gefördert?
- anteiliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss für Vorhaben in Deutschland
- Fördersatz und Förderhöhe richten sich nach den beihilferechtlichen Grundlagen
- Antragstellung nur einmalig möglich
- Zweckbindungsfrist entsprechend AfA-Nutzungsdauer maximal jedoch fünf Jahre
Fördervoraussetzung:
- Umsatzrückgang von zusammengenommen mindestens 15 Prozent im Zeitraum April bis Juni 2020 gegenüber dem Vorjahr.
- Die Förderung erfolgt unter Berücksichtigung der Bundesregelung für Kleinbeihilfen.
Wie hoch ist die Förderung?
- Förderung nach Bundesregelung Kleinbeihilfen, maximale Förderung 1,8 Mio. Euro
- 20 % bis 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen bis 9.000.000 Euro
- maximale Förderung 1,8 Mio. Euro je Unternehmen/Unternehmensverbund
- Förderung nach Artikel 17, Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
- 10 % bis 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
- maximale Förderung 7,5 Mio. Euro je Unternehmen/Unternehmensverbund
- Förderung nach Artikel 38 AGVO, Energieeffizienzmaßnahmen
- 30 % zzgl. 10 % Bonus für KMU
- maximale Förderung 15 Mio. Euro je Unternehmen/Unternehmensverbund
- Förderung nach Artikel 38 AGVO, Beratungsleistungen
- 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- maximale Förderung 2,0 Mio. Euro je Unternehmen/Unternehmensverbund
Antragstellung:
- erfolgt ausschließlich über das Online-Förderportal beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
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Anträge können nach den Artikeln 17, 18 oder 38 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) laufend bis zum Ende der Förderrichtlinie am 31. Dezember 2024 gestellt werden.