Thüringer Konsolidierungsfonds

Update 8. Januar 2024: Programmvariante “Krisenbewältigung” aufgenommen
Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) hat in der seit 15.11.2022 geltenden Richtlinie die neue Programmvariante “Krisenbewältigung” aufgenommen.
Update 15. November 2022: Programm erweitert
Zur Unterstützung von Unternehmen in Thüringen, die von den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Wirtschaft und der damit verbundenen Energiekrise betroffen sind, erweitert der Freistaat Thüringen das Thüringer Konsolidierungsfonds-Programm.
Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten können das Förderprogramm "Thüringer Konsolidierungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen" nutzen. Es dient zur Stärkung und Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in Thüringen.
Wer wird gefördert?
  • kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Thüringen (einschließlich Tourismusgewerbe, wirtschaftsnahe freie Berufe) die durch ihre Hausbank keine ausreichende Förderung mehr erhalten können
Was wird gefördert?
  • Mit den Darlehen aus dem Förderprogramm können Unternehmen unterstützt werden, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden.
  • In der Programmvariante Krisenbewältigung werden insbesondere Unternehmen unterstützt, die von den Auswirkungen des Ukraine-Krieges und der damit verbundenen Energiekrise betroffen sind. 
Wie viel wird gefördert?
a) Programmvariante Standard
  • Darlehensbetrag: bis max. 2 Mio. Euro
  • Darlehenslaufzeit: bis zu 10 Jahre, bis zu 2 Jahre tilgungsfrei
  • Zinssatz: feste Verzinsung für die gesamte Laufzeit, siehe Konditionentableau
  • Sondertilgungen: jederzeit ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich
  • Sicherheiten: Für das Darlehen sind bankübliche Sicherheiten zu stellen.
  • Darlehen werden auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung als De-minimis-Beihilfe zugesagt. In Einzelfällen ist bei Erfüllung der Voraussetzungen die Gewährung als Beihilfe nach der Bundesregelung "Befristeter Krisenrahmen -Bundesregelung Kleinbeihilfen 2022" möglich.
b) Programmvariante Krisenbewältigung
  • Darlehensbetrag: maximal in Höhe des zum Zeitpunkt der Darlehenszusage geltenden Kleinbeihilfenbetrages (aktuell max. 2,25 Mio. Euro)
  • Darlehenslaufzeit: 4 Jahre (davon 2 Jahre tilgungsfrei, Rückzahlung in Monatsraten); 10 Jahre (davon 2 Jahre tilgungsfrei, Rückzahlung in Monatsraten)
  • Zinssatz: feste Verzinsung für die gesamte Laufzeit, siehe Konditionentableau
  • Sicherheit: Bürgschaft der Gesellschafter
  • Sondertilgungen: jederzeit ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung
  • Darlehen zur Bewältigung der Krisenauswirkungen werden an betroffene Unternehmen auf der Grundlage der Bundesregelung "Befristeter Krisenrahmen -Bundesregelung Kleinbeihilfen 2022" zugesagt.
Antragstellung:
  • über das Portal der Thüringer Aufbaubank (TAB) unter Downloads
  • Mit der Antragstellung ist die aktuelle Situation des Unternehmens zu beschreiben, insbesondere ist die Betroffenheit des Unternehmens von den Krisenauswirkungen (z. B. durch Umsatzrückgänge, Produktionsausfälle, Schließung von Produktionsstätten, gestiegene Energiekosten...) darzulegen.
Quelle: TAB