Beratungsrichtlinie Bund

Richtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“

Die Förderung von Unternehmensberatungen für KMU wird mit einer neuen Richtlinie zum 1. Januar 2023 fortgesetzt. Mit dem Programm können sich KMU Beratungsleistungen bezuschussen lassen. Ziel ist es, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von KMU zu erhöhen.
Dazu wurde die alte Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows modifiziert:
  • Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
  • Antragsteller sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe.
  • Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, der Wirtschafts- oder Buchprüfung, der Steuerberatung oder als Rechtsanwalt, als Notar, als Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
  • Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 Euro.
  • Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten im Geltungsbereich der neuen Bundesländer 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 2.800 Euro.
  • Die Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer diese Richtlinie (bis 21.12.2026) mehrere in sich abgeschlossene Beratungen in Anspruch nehmen, jedoch insgesamt zwei pro Jahr und fünf innerhalb der Richtliniendauer.
  • Der Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn die oder der Antragsteller die in Rechnung gestellten Beratungskosten (einschließlich Umsatzsteuer) in voller Höhe anerkannt und bezahlt hat. Dies ist durch Vorlage des Kontoauszugs im Rahmen des Verwendungsnachweises darzulegen.
  • Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner, z. B. der IHK, führen.
  • Nicht gefördert werden Beratungen die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen, das Thema Fördermittel, gutachterliche Stellungnahmen oder Beratungen, die aus anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden.
  • Berater müssen beim BAFA registriert sein oder Registrierung beantragen.
Die neue Förderrichtlinie sowie detaillierte Ausführungen zu den Inhalten und zum Ablauf des Programms können auf der Homepage des BAFA unter www.bafa.de/unb nachgelesen werden. Dort können an einer Förderung interessierte Unternehmen auch einen Antrag stellen und später die notwendigen Unterlagen zum Verwendungsnachweis einreichen.