Corona-Hilfen
Schlussabrechnung für Corona-Hilfen noch bis zum 30. September 2024 möglich
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Die Einreichungsfrist der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endete am 31. Oktober 2023. Wenn eine Fristverlängerung beantragt wurde, ist die Schlussabrechnung bis spätestens 30. September 2024 einzureichen.
Die Schlussabrechnungen für Überbrückungshilfen oder November- und Dezemberhilfen sind jetzt über die prüfenden Dritten einzureichen. Weitere Informationen. Detailierte Informationen zur Erstellung der Schlussabrechnung finden Sie im Leitfaden für prüfende Dritte. |
Abrechnung Neustarthilfe Plus
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Corona-Hilfen – Übersicht zu Förderzeiträumen und Abrechnung
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