Corona-Hilfen

Schlussabrechnung für Corona-Hilfen noch bis zum 30. September 2024 möglich
Die Einreichungsfrist der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endete am 31. Oktober 2023. Wenn eine Fristverlängerung beantragt wurde, ist die Schlussabrechnung bis spätestens 30. September 2024 einzureichen.

Die Schlussabrechnungen für Überbrückungshilfen oder November- und Dezemberhilfen sind jetzt über die prüfenden Dritten einzureichen. Weitere Informationen.

Detailierte Informationen zur Erstellung der Schlussabrechnung finden Sie im Leitfaden für prüfende Dritte.
Abrechnung Neustarthilfe Plus
Corona-Hilfen – Übersicht zu Förderzeiträumen und Abrechnung