Corona-Hilfen
Corona-Wirtschaftshilfen nochmal ausgeweitet: Die Änderungen im Überblick: |
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Verlängerung der Antragsfristen bei Corona-Hilfen: |
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Für die Überbrückungshilfe II ist die Antragsfrist bis zum 31. März 2021 und für die außerordentliche Wirtschaftshilfe – November/Dezember 2020 bis zum 30. April 2021 verlängert worden. Übersicht Corona-Hilfen |
Antragstellung Überbrückungshilfe III gestartet
Die Antragstellung der Überbrückungshilfe III ist gestartet. Unternehmen, die in einem Monat einen Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent zum Referenzmonat 2019 zu verzeichnen haben können für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 staatliche Unterstützung erhalten.
Zinsloses Darlehen zur Zwischenfinanzierung der Überbrückungshilfe III (Corona Ü-III)
Mit dem Darlehen „Corona Ü-III“ kann die Zeitspanne bis zur Auszahlung der Überbrückungshilfe III überbrückt werden. Bis zu 50.000 Euro zinsloses Darlehen können gewerbliche Unternehmen bei der Thüringer Aufbaubank beantragen.
Erweiterung des Beihilferahmens
Die EU-Kommission hat den Beihilferahmen für die staatlichen Corona-Hilfen verlängert und erweitert.
Außerordentliche Wirtschaftshilfe – November/Dezember 2020 (November-/Dezemberhilfe 2020)
Von der Schließung betroffene Unternehmen und Solo-Selbständige erhalten Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019. Die Antragsfrist ist bis zum 30. April 2021 verlängert worden.
Überbrückungshilfe II
Überbrückungshilfe II kann für den Zeitraum September bis Dezember 2020 beantragt werden. Unterstützt werden kleine und mittelständischen Unternehmen, Solo-Selbständige und Freiberufler. Die Antragsfrist ist bis zum 31. März 2021 verlängert worden.
KfW-Schnellkredit 2020
Die Bundesregierung verlängert das KfW-Sonderprogramm bis zum 30. Juni 2021. Ab dem 9. November 2020 steht der KfW-Schnellkredit zudem auch für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten zur Verfügung.
Corona 800-Kredit für kleine und mittlere Unternehmen
Unternehmen, die Corona-bedingt in Schwierigkeiten geraten sind, können das Förderprogramm „Corona 800-Kredit für kleine und mittlere Unternehmen“ nutzen.
100 Prozent Bürgschaft für Liquiditätskredite
Zur Besicherung von Liquiditätskrediten bietet die Bürgschaftsbank Thüringen (BBT) ab sofort das neue Bürgschaftsprogramm BBT Liqui 100 an. Verbürgt werden Kredite der Hausbank bis 250.000 EUR und einer 100%igen Bürgschaftsübernahme durch die BBT.