Bürgergeld für Selbständige

Mit dem Bürgergeldgesetz im SGB II hat die Bundesagentur für Arbeit den Zugang zu Sozialleistungen auch für Selbständige und Freiberufler geregelt.
Im Kern geht es um die Unterstützung bei der Sicherung des Lebensunterhaltes in Form von Leistungen der Grundsicherung. Kann ein Selbstständiger seinen Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten, können aufstockende Leistungen beim zuständigen Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.
In der Stadt Jena und im Landkreis Greiz werden diese Aufgaben von dem jeweiligen Eigenbetrieb der Kommune Jenarbeit bzw. Jobcenter Greiz übernommen.
Jobcenter/Eigenbetriebe: