• Carnets A.T.A.
    ACHTUNG (13.03.2020): Die Ausstellung von Außenwirtschaftsdokumenten erfolgt aktuell nur durch elektronische und postalische Anträge. Kurzfristig notwendige persönliche Beratungen bitten wir vorher telefonisch zu vereinbaren.

    Das Carnet A.T.A. ist ein Zolldokument, mit dem bestimmte Warengruppen ohne Hinterlegung einer Sicherheitsleistung vorübergehend in bestimmte Drittländer (Länder, die nicht zur Europäischen Union gehören) ausgeführt werden können.

    Die Ausstellung von Außenwirtschaftsdokumenten erfolgt täglich in der Zeit von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
    Kurzfristig notwendige persönliche Beratungsgespräche sowie Bescheinigung von Dokumenten außerhalb dieser Zeiten sind möglich. Dazu bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung.
    Maria Stiebritz
    Maria Stiebritz
    Wirtschaft und Technologie
    International
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    Weitere Informationen

    • Carnet ATA einfach erklärt
    • Was ist ein Carnet A.T.A?
    • Vorübergehende Ausfuhr ohne Carnet
    • Coronavirus: Probleme bei der Verwendung von Carnets ATA
    • Ausfüllhilfe Carnet A.T.A. / C.P.D.
    • Checkliste Carnet A.T.A: Ist das Carnetverfahren geeignet?
    • Iran: Aussetzung des Carnetverfahrens
  • CE-Kennzeichnung
    Aufgrund einheitlicher europäischer Richtlinien müssen immer mehr Geräte, Maschinen und Produkte mit dem "CE"-Kennzeichen versehen und nach den entsprechenden Richtlinien hergestellt werden.
    Die IHK gibt Auskünfte zu den Richtlinien und berät bei der Vorgehensweise zur Aufbringung des Kennzeichens.


    Franziska Neugebauer
    Franziska Neugebauer
    Wirtschaft und Technologie
    Innovation und Umwelt
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    Weitere Informationen

    • IHK-Innovationsberatung
    • CE-Kennzeichnung – Allgemeine Hinweise
    • CE-Tool – Hilfestellung für Unternehmen
    • Wirtschaft warnt vor Innovationsbremsen bei Medizinprodukten
    • Neue Verordnung zu Produktsicherheit und Marktüberwachung
  • Chemikalienpolitik/-recht
    Alle Chemikalien unterliegen vor dem Inverkehrbringen grundsätzlich der Einstufungs- und Kennzeichnungspflicht. Die IHK informiert und berät zu den Anforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
     Mathias Prieske
    Mathias Prieske
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    Innovation und Umwelt
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    Weitere Informationen

    • REACH und Brexit
    • REACH: Neue Anforderungen für Nanomaterialien
    • REACH: ECHA mit Brexit-Hinweisen
    • Chemikalienrecht: ECHA veröffentlicht Suchmaschine
    • Änderung der CLP-Verordnung
    • RoHS - Verlängerungsanträge
    • Brexit: REACH-Registrierung
    • Anhang XIV der REACH-Verordnung erweitert
    • Hinweise zur EU-Chemikalienpolitik
    • SCIP-Datenbank - Neue Pflichten