• Carnets A.T.A.
    ACHTUNG (13.03.2020): Die Ausstellung von Außenwirtschaftsdokumenten erfolgt aktuell nur durch elektronische und postalische Anträge. Kurzfristig notwendige persönliche Beratungen bitten wir vorher telefonisch zu vereinbaren.

    Das Carnet A.T.A. ist ein Zolldokument, mit dem bestimmte Warengruppen ohne Hinterlegung einer Sicherheitsleistung vorübergehend in bestimmte Drittländer (Länder, die nicht zur Europäischen Union gehören) ausgeführt werden können.

    Die Ausstellung von Außenwirtschaftsdokumenten erfolgt täglich in der Zeit von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
    Kurzfristig notwendige persönliche Beratungsgespräche sowie Bescheinigung von Dokumenten außerhalb dieser Zeiten sind möglich. Dazu bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung.
    Maria Stiebritz
    Maria Stiebritz
    Wirtschaft und Technologie
    International
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    Weitere Informationen

    • Carnet ATA einfach erklärt
    • Was ist ein Carnet A.T.A?
    • Vorübergehende Ausfuhr ohne Carnet
    • Coronavirus: Probleme bei der Verwendung von Carnets ATA
    • Brasilien: ATA Carnet-Betrieb endet am 31. Dezember 2021
    • Ausfüllhilfe Carnet A.T.A. / C.P.D.
    • Checkliste Carnet A.T.A: Ist das Carnetverfahren geeignet?
    • Iran: Aussetzung des Carnetverfahrens
  • CE-Kennzeichnung
    Aufgrund einheitlicher europäischer Richtlinien müssen immer mehr Geräte, Maschinen und Produkte mit dem "CE"-Kennzeichen versehen und nach den entsprechenden Richtlinien hergestellt werden.
    Die IHK gibt Auskünfte zu den Richtlinien und berät bei der Vorgehensweise zur Aufbringung des Kennzeichens.


    Franziska Neugebauer
    Franziska Neugebauer
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    Weitere Informationen

    • IHK-Innovationsberatung
    • CE-Tool – Hilfestellung für Unternehmen
    • Wirtschaft warnt vor Innovationsbremsen bei Medizinprodukten
    • CE-Kennzeichnung – Allgemeine Hinweise
  • Chemikalienpolitik/-recht
    Alle Chemikalien unterliegen vor dem Inverkehrbringen grundsätzlich der Einstufungs- und Kennzeichnungspflicht. Die IHK informiert und berät zu den Anforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
     Mathias Prieske
    Mathias Prieske
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    Weitere Informationen

    • REACH und Brexit
    • Änderung der CLP-Verordnung
    • Eintragungen in die SCIP-Datenbank öffentlich sichtbar
    • Leitlinien zur Titanoxid-Kennzeichnung
    • Neue Abgabebeschränkungen für Biozide im Handel
    • REACH: Informationswebinare der ECHA
    • Strengerer Vollzug von F-Gasen – Änderung des Chemikaliengesetzes
    • Titandioxidhaltige Abfälle: Mitteilung und Schema der LAGA