Förderprogramme BALM 2023


Über das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) können verschiedene verkehrsbezogene Förderprogramme in Anspruch genommen werden.
Hier finden Sie eine Übersicht der angebotenen Fördermöglichkeiten:

Förderprogramm – Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen – De-Minimis

Über das in der Regel lediglich als „De-Minimis“ bezeichnete Programm lassen sich verschiedene, überobligatorische, fahrzeug- oder personenbezogene Ausrüstungen sowie Maßnahmen zu Effizienzsteigerung im Unternehmen fördern.
Die Antragstellung ist vom 9. Januar 2023 bis 2. Oktober 2023 möglich.
Für die Förderfähigkeit von Reifen wird auch in diesem Jahr wieder eine Kalkulationstabelle zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen zum Förderprogramm, die Antragsunterlagen, die Förderrichtlinie und auch die Reifenkalkulationstabelle finden Sie auf der Internetseite des BALM zusammengefasst.

Förderprogramme Aus- und Weiterbildung für Güterkraftverkehrsunternehmen

In den Förderprogrammen Aus- und Weiterbildung können betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin sowie Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen gefördert werden.
Seit 2016 sind allerdings Weiterbildungen, zu denen die Beschäftigten gesetzlich verpflichtet sind (z. B. Weiterbildungen nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz), nicht mehr förderfähig.
Im Förderprogramm Ausbildung können Anträge vom 6. Januar 2023 bis zum 31. Oktober 2023 gestellt werden.

Weitere Informationen zum Förderprogramm, die Antragsunterlagen sowie die Förderrichtlinie finden Sie hier zusammengefasst:
https://antrag-gbbmvi.bund.de/ausbildung-a
Für Weiterbildungsmaßnahmen können Anträge vom 16. Januar 2023 bis zum 30. November 2023 gestellt werden.

Weitere Informationen zum Förderprogramm, die Antragsunterlagen sowie die Förderrichtlinie finden Sie hier zusammengefasst:
https://antrag-gbbmvi.bund.de/weiterbildung-w

BAG-Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme

Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen bei der Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen.
Die Förderperiode 2023 beginnt am 23. Januar 2023.
Die Zuwendung beträgt max. 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 1.500 Euro je Einzelmaßnahme bei maximal 10 möglichen Einzelmaßnahmen pro Jahr.
Förderfähig sind Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz, die im Inland für die Ausübung gewerblicher, freiberuflicher, gemeinnütziger oder öffentlich-rechtlicher Tätigkeit angeschafft und betrieben werden.
Zu beachten ist, dass in Unternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben, nur Maßnahmen an Fahrzeugen bis 7,5 t zGG gefördert werden.
Für schwere Nutzfahrzeuge ist ggf. eine Förderung über das o. g. De-Minimis-Programm möglich.
Weitere Informationen zum Förderprogramm, die Antragsunterlagen sowie die Förderrichtlinie finden Sie hier zusammengefasst:
https://antrag-gbbmvi.bund.de/abbiegeassistenzsysteme-aas
Für alle Förderprogramme erfolgt die Antragstellung elektronisch über das sogenannte eService-Portal des BALM. Vor der erstmaligen Antragstellung muss einmalig ein individuelles Konto für jedes antragstellende Unternehmen erstellt werden. Dieses kann dann für alle zukünftigen Anträge genutzt werden.