FuE-Förderprogramme des Bundes

Die Förderberatung des Bundes ist die Erstanlaufstelle für alle Fragen zur Forschungs- und Innovationsförderung, informiert über die Forschungsstruktur des Bundes, die Förderprogramme und über aktuelle Förderschwerpunkte und -initiativen. Darüber hinaus bietet sie Einstiegsinformationen zu Fördermöglichkeiten der Bundesländer und der EU.
Übersicht zu den aktuellen Förderprogrammen:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat seinen Leitfaden für die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft aktualisiert.

"go digital" - Förderprogramm zur Digitalisierung

Was ist go-Digital?
Das Förderprogramm go-digital unterstützt KMU und Handwerksbetriebe (weniger als 100 MA), die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen.
Wie hoch ist die Förderung?
Beratungsleistungen werden mit einer Förderquote von 50 % auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro (ohne MwSt) gefördert. Insgesamt maximal 30 Beratertage in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten.
Inhalt der Förderung
Die Beratung wird in (mindestens) einem der folgenden drei Module erbracht:
Modul 1:  Digitalisierte Geschäftsprozesse
  • Ziel: Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig digitalisieren, sichere elektronische und mobile Prozesse etablieren
Modul 2: Digitale Markterschließung
  • Ziel: Beratung zu den vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings
Modul 3: IT-Sicherheit
  • Ziel: Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden sowie Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität; selbständiger Betrieb von grundlegenden erforderlichen IT-Sicherheitsmaßnahmen
Beantragung des Förderprogramms
Die Beantragung der Förderung beim Projektträger EuroNorm GmbH erfolgt über eines der autorisierten Beratungsunternehmen, nicht durch das KMU.

Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)

Mit dem neuen Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IG) fördert das BMWi unter anderem die Entwicklung innovativer Apps, neue, internetbasierte Formen der Kundenansprache, digitale Plattformen sowie innovative Geschäftsmodelle, die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen. Es geht somit um marktnahe, nichttechnische Innovationen. Dabei können bei den vom IGP unterstützten Innovationsprojekten und -netzwerken zwar neue Technologien eine große Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend; wichtig ist vielmehr die Neuartigkeit der Problemlösung.
Die Rahmenbedingungen der Förderung sind in der IGP-Richtlinie festgelegt. Zusammen mit dem aktuellen (Link zu Content 0) Ausschreibungstext und vielen praktischen Informationen ist sie auf der Internetseite des BMWi veröffentlicht.
Drei thematische Ausschreibungsrunden adressieren jeweils bestimmte Bereiche.
Der erste Förderaufruf zielte auf digitale und datengetriebene Innovationen.
Beim zweiten Förderaufruf standen kultur- und kreativwirtschaftliche Innovationen im Fokus.
Im Herbst folgt ein dritter Förderaufruf zu Innovationen im Bereich Bildung und Informationszugang mit hohem „social impact“.
Das BMWi und der Projektträger haben Vorkehrungen getroffen, damit Begutachtungsprozess und Administration im IGP trotz der aktuellen Corona-Pandemie und aller damit verbundenen Einschränkungen weiter zügig voranschreiten. Zu den Maßnahmen für eine Stärkung der Innovationstätigkeit der Zielgruppen in der Corona-Krise gehört eine Aufstockung des Budgets des stark nachgefragten IGP von rund 25 Mio. Euro auf rund 35 Mio. Euro.

WIPANO

Erweiterung der Förderung von KMU zur Teilnahme an Normungs- und Standardisierungsarbeit
Das BMWi baut die finanzielle Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der nationalen und internationalen Normung und Standardisierung aus:
Das Technologieförderprogramm WIPANO (Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen) wird um eine Personalkostenübernahme für die Mitarbeit in nationalen und internationalen Normungsgremien erweitert.
Über Normen und Standards werden technische Regeln für neue Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz, Industrie 4.0 und Kreislaufwirtschaft gestaltet. Unternehmen können sie nutzen, um den Markteintritt neuer Technologien und die Marktdurchdringung innovativer Produkte zu beschleunigen und zu unterstützen. Von einer breiteren Beteiligung von KMU an Normungs- und Standardisierungsprozessen sowie der Aufbereitung von Forschungsergebnissen für die Normung und Standardisierung profitiert somit der Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt.
Daher unterstützt das BMWi Unternehmen dabei, in nationalen und internationalen Normungsgremien (z.B. DIN, DKE, CEN, CENELEC, ETSI, ISO und ITU) mitzuarbeiten. Der Förderschwerpunkt „Unternehmen-Normung“ soll insbesondere KMU dazu anregen, sich mit ihrem Know-How und ihren Erfahrungen aktiv in Normen- und Standardisierungsgremien einzubringen und so selbst Standards zu setzen. Hierfür erhalten die Unternehmen zukünftig neben Reisekosten auch eine Personalkostenpauschale.
Die Personalkostenpauschale beträgt bei Teilnahme an
  • nationalen Gremiensitzungen je 1.000 €,
  • europäischen Gremiensitzungen je 1.500 €,
  • internationalen Gremiensitzungen je 2.000 €.
Die Förderung richtet sich an KMU und mittelständische Unternehmen, die noch nie oder nicht innerhalb der letzten drei Jahre an Normungs- oder Standardisierungsgremien anerkannter technischer Regelsetzer teilgenommen haben. Die Förderung ist eine Umsetzung der Industriestrategie 2030.
Mit WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen fördert das BMWi seit 2016 den Technologie- und Wissenstransfer durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Hochschulen und Unternehmen mit rund 22 Millionen Euro jährlich.

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

  • BMBF unterstützt KMU mit neuer Förderung, Vorprojekte und Durchführungsstudien zur Vorbereitung von risikoreichen Innovationsvorhaben zu finanzieren.
  • In der Pilotphase können rund 100 KMU mit jeweils bis zu 50.000 Euro über einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten gefördert werden.
  • Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen in neun Feldern der Spitzenforschung
  • Stichtage zur Einreichung einer Projektskizze 15.04. und 15.10.
Mit "RUBIN" werden eng kooperierende Bündnisse in einem klar definierten Themenfeld gefördert. Die Bündnisse sollen durch kleine und mittlere Unternehmen getrieben sein, eine klare Verwertungsperspektive haben und Innovationen mit hohem Anwendungspotenzial entwickeln.
Das Programm ist in eine Konzept- und eine Umsetzungsphase unterteilt.
  • Der Einreichungsstichtag für die Skizzen (Konzeptphase): 1. Februar 2022.

KfW-Förderprogramme

  • Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben sowie von Investitionen und Betriebsmitteln innovativer Unternehmen.
  • Mit bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag pro Innovations- und Digitalisierungsvorhaben und einem Zinssatz ab 0,01% p. a. seit 1. Juli 2021.
  • Langfristige zinsgünstige Finanzierung marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren/Prozesse oder Dienstleistungen sowie ihrer wesentlichen Weiterentwicklung in Deutschland.