Nr. 121670

Aufwand für Meldeverfahren

Im Auftrage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) führt das Statistische Bundesamt eine Onlinebefragung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zum Aufwand für ausgewählte Meldeverfahren in der sozialen Sicherung durch.
Um gezielte gesetzliche Entscheidungen zu ermöglichen, sind für das BMAS aktuelle Informationen über den Aufwand der Meldeverfahren in der sozialen Sicherung unerlässlich. Gleichzeitig sind Vorschläge zur Verfahrensvereinfachung und bürokratischen Entlastung willkommen, um Optimierungspotenziale zu identifizieren.
Die Befragung wird je nach Auswahl der Prozesse voraussichtlich 20 bis 30 Minuten Zeit in Anspruch nehmen. Sie kann jederzeit unterbrochen und später fortgesetzt werden. Das Statistische Bundesamt bietet verschiedene Frageprogramme an. Das von Ihnen konkret anzuwendende Frageprogramm ist abhängig von der Anzahl Ihrer Beschäftigten und der Nutzung eines Abrechnungsprogramms (EAP) oder Dienstleisters für die Erstellung der Lohnabrechnung.
Bitte verwenden Sie diesen Link, wenn in Ihrem Unternehmen mehr als 1000 Personen beschäftigt sind und ein EAP verwendet wird:
https://destatis.sslsurvey.de/OMSII_Arbeitgeber_Buendel_7
Bitte verwenden Sie diesen link, wenn in Ihrem Unternehmen mehr als 1000 Personen beschäftigt sind und ein Dienstleister die Entgeltabrechnung erstellt:
https://destatis.sslsurvey.de/OMSII_Arbeitgeber_Buendel_7B
Bitte verwenden Sie diesen link, wenn in Ihrem Unternehmen weniger als 1000 Personen beschäftigt sind und ein EAP verwendet wird:
https://destatis.sslsurvey.de/OMSII_Arbeitgeber_Buendel_3
Bitte verwenden Sie diesen link, wenn in Ihrem Unternehmen weniger als 1000 Personen beschäftigt sind und ein Dienstleister die Entgeltabrechnung erstellt:
https://destatis.sslsurvey.de/OMSII_Arbeitgeber_Buendel_1_2_3B
Die Befragung läuft noch bis zum 30. April 2024.
Wir möchten Sie einladen, das statistische Bundesamt bei der Befragung aktiv zu unterstützen.

Stand: 23. April 2024

Aktuelle Planungsverfahren

Betroffenheit prüfen!

In der nachfolgenden Übersicht finden Sie laufende Planungsvorhaben aus Landes-, Regional-, Fach- und Bauleitplanungen zu denen die IHK Ostthüringen zu Gera als Träger öffentlicher Belange (TöB) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert ist:

Ort/Region

Planung

Vorhaben

Termin

Stadt Schleiz
vorhabenbezogener Bebauungsplan
29.04.2024
Stadt Hermsdorf
Bebauungsplan
03.05.2024
Gemeinde Lausnitz
Bebauungsplan
15.05.2024
Gemeinde Vollmershain
Bebauungsplan
24.05.2024
Gemeinde Vollmershain
Flächennutzungsplan
24.05.2024
Stadt Zeulenroda-Triebes
Bebauungsplan
24.05.2024
Gemeinde Zöllnitz
vorhabenbezogener Bebauungsplan
31.05.2024
Gemeinde Zöllnitz
Flächennutzungsplan
31.05.2024
Stadt Hohenleuben
vorhabenbezogener Bebauungsplan
31.05.2024
Stadt Hohenleuben
Flächennutzungsplan
31.05.2024
Gemeinde Jenalöbnitz
Ergänzungssatzung
07.06.2024
Stadt Gera,
Landkreis Greiz,
Saale-Holzland-Kreis
Planfeststellungsverfahren
12.06.2024
Wenn Sie nähere Informationen zu einem Vorhaben erhalten, die Planungsunterlagen einsehen oder sich zu einzelnen Vorhaben äußern möchten, wenden Sie sich bitte an Pierre Menestrière.
Pierre Menestrière
Wirtschaft und Technologie
Verkehr | Regionalentwicklung

Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung (KLUG)

Richtlinienänderung

Mit der kürzlich erfolgten Richtlinienänderung ist der Programmteil B6 zur Förderung von „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ (KLUG) bei der Thüringer Aufbaubank angesiedelt. Die KLUG-Förderung ist Bestandteil der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen ab 2023.
Zentraler Punkt des Programms ist die Förderung von eigenständigen Kleinstunternehmen, die zur Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung beitragen. Die Zuschussfähigen Ausgaben können mit einem Zuschuss von 45 Prozent gefördert werden.
Anträge können laufend über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank gestellt werden.

Elektronisches Fahrtenbuch

Unternehmen, die Firmenwagen auch für private Fahrten zur Verfügung stellen, müssen den daraus resultierenden geldwerten Vorteil als Arbeitslohn versteuern. Zur ordnungsgemäßen Versteuerung setzen viele Unternehmen neben der bekannten 1-Prozent-Regelung weiterhin auf die Dokumentation der Fahrten über ein Fahrtenbuch.

Geschlossene Form des Fahrtenbuchs

Ein Fahrtenbuch muss in geschlossener Form geführt werden. Eine mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei genügt diesen Anforderungen nach Ansicht des Bundesfinanzhofs in seinem Beschluss vom 12.1.2024 (Az.: VI B 37/23) nur, wenn nachträgliche Veränderungen an diesen Daten ausgeschlossen sind oder Änderungen zumindest in der Datei selbst dokumentiert und offengelegt werden.
Im zugrundeliegenden Streitfall unterlag das klagende Unternehmen. Denn es nutzte zur Dokumentation von Fahrten ein Fahrtenbuch-Programm, bei dem nachträgliche Änderungen gerade nicht offengelegt wurden, sondern nur durch weitere Abfragen des IT-Systemadministrators festgestellt werden konnten.

Änderungen müssen ausgeschlossen oder ersichtlich sein

Der Bundesfinanzhof verglich in seiner Entscheidung die Anforderungen mit dem Fahrtenbuch in Papierform. Zwar könne ein Fahrtenbuch auf Papier und an ein elektronisches Fahrtenbuch nicht identischen Anforderungen unterliegen. Allerdings findet die für ein Fahrtenbuch in Papierform geltende Vorgabe, es müsse eine „buch“-förmige äußere Gestalt haben, ihre Entsprechung im digitalen Pendant darin, dass nachträglich vorgenommene Änderungen in der durch das Computerprogramm generierten Datei selbst dokumentiert und offengelegt werden müssen, soweit Änderungen nicht von vornherein technisch ausgeschlossen sind. Müssen erst, wie im Streitfall, weitere Listen angefordert oder Abfragen bei Dritten (zum Beispiel einem Systemadministrator) durchgeführt werden, um festzustellen zu können, dass es sich bei dem in elektronischer Form geführten Fahrtenbuch um ein in sich geschlossenes Verzeichnis und damit um ein Fahrten-„Buch“ handelt, stellt eine solche Datei keine geeignete Aufzeichnungsmethode dar, so die Richter.

Formale Anforderungen zur Umsetzung nicht bekannt

Der Bundesfinanzhof hat mit dieser aktuellen Entscheidung seine bisherige Auffassung nochmals bekräftigt. Weitere Einzelheiten, in welcher Form nachträgliche Änderungen erkennbar gemacht werden müssen, hat das Gericht allerdings nicht angesprochen. Unternehmer, die elektronische Fahrtenbücher bei Dienstwagen nutzen, sollten trotz der bleibenden Unsicherheiten prüfen, ob Angaben im Programm etwaig nachträglich verändert werden können und wenn ja, wie diese Veränderungen dokumentiert werden.
IHK-Seminar
Mit Kenntnis bestehender Risikopositionen und entsprechenden Vorkehrungen in Geschäftsführung und Buchhaltung kann das Risiko von Steuernachforderungen im Ergebnis einer Betriebsprüfung deutlich gemindert werden. In unserem IHK-Seminar “Steuerliche Betriebsprüfung” am 23.10.2024 in Gera erhalten Sie einen Überblick über Ablauf sowie typische und aktuelle Prüfungsschwerpunkte der Betriebsprüfung.    

Stand: 23. April 2024

Work Health Day Thüringen 2024

Alles Psyche oder was - fragen sich viele Unternehmen und blicken mit Sorge auf den Trend der Fehlzeiten.
Am Thema Mental Health kommt mittlerweile keiner mehr vorbei!
Die Entwicklung der AU-Tage aufgrund von Stress, psychischen Erkrankungen und Verhaltensstörungen ist alarmierend und in der Arbeitsweit deutlich spürbar.
Aber - es gibt Unternehmen, die diese Herausforderung proaktiv angehen, mental gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen schaffen und damit sogar Mitarbeiter binden.
Darüber hinaus gibt es Hilfe und Unterstützungsangebote für Arbeitnehmer & Arbeitgeber, die viele noch nicht kennen.
Unter dem Motto „Mental Health in der Arbeitswelt - Esoterik oder Standard moderner Arbeit“ treffen sich am 28. Mai 2024 Unternehmen, um diese Thematik näher zu beleuchten, praxisnahe Lösungsansätze zu erfahren und sich mit anderen auszutauschen.
Welche wirksame Rolle ein betriebliches Gesundheitsmanagement dabei spielen kann und welche Chancen bzw. Grenzen bestehen, erfahren die Teilnehmer durch Experten-Impulse, Workshops sowie in einer interaktiven Diskussionsrunde.
Quelle: BBGM

Einbindung in das unternehmerische Innovationsmanagement

Save the date

Das 17. Thüringer Forschungs- und Technologieforum 2024 nimmt in diesem Jahr die Entwicklungen rund um die Prozessdatenanalyse und Auswertung, die rechtlichen Herausforderungen aus der EU-Gesetzgebung an die Industrie und die Anreize der aktuellen Thüringer FuE-Förderung für das betriebliche Innovationsmanagement in den Blick.
Prozessdaten stellen aktuell und zukünftig die zentrale Grundlage für wertschöpfende Prozesse im Fertigungsumfeld dar. Insbesondere im Bereich der Prozesssicherheit, Effizienz und Nachverfolgbarkeit sind sie nicht mehr wegzudenken. In der Veranstaltung werden Beispiele aufgezeigt, wie Daten erhoben, mittels standardisierter Schnittstellen übertragen und automatisiert ausgewertet und nutzbar gemacht werden können. Konkret werden Lösungen aus Forschung und angewandter Praxis im Bereich IoT, OPC-UA Schnittstellen, In-Prozess-Sensorik und KI-gestützter Qualitätssicherung präsentiert und diese mit einem Erfahrungsbericht aus der betrieblichen Praxis abgeglichen.
Nicht weniger intensiv sind die Entwicklungen im Bereich der europäischen Gesetzgebung. Mit einer Vielzahl an Verordnungen, Richtlinien, Regularien und Standards versucht die Legislative mit den rasanten technischen Innovationen, den globalen Entwicklungen und Transformationsprozessen regulierend Schritt zu halten. Die Thüringer Unternehmen werden durch vielfältige Regulatorien bezüglich Produkthaftung, CE-Kennzeichnung, Nachhaltigkeit, digitaler Produktpass etc., etc. massiv unter Druck gesetzt. Zudem werfen die Innovationssprünge rund um Cyber, KI und Digitalisierung Fragestellungen für die rechtsichere betriebliche Umsetzung auf, die in der Veranstaltung lösungsorientiert beantwortet werden sollen.
Und dann noch die Kosten: Neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln, ist mit hohen Projektaufwendungen verbunden. Hier kann man sich einerseits mit Unternehmen und Forschungseinrichtungen in FuE-Verbünden ressourcenschonend und Synergien bildend zusammenschließen, anderseits aber auch die Innovationsanreize von „Thüringen MOTIVation“ nutzen. Die Innovationsförderung soll die Umsetzung von Innovationsprojekten finanziell unterstützen. Doch kommt die neue FuE-Förderung auch an? Eine Antwort gibt die Veranstaltung mit einem Blick in die aktuelle Förderpraxis.
Termin:
28. Mai 2024

Veranstaltungsort:
GFE - Gesellschaft für Fertigungstechnik und Entwicklung Schmalkalden e.V.
Näherstiller Str. 10
98574 Schmalkalden
Agenda
11:00 Uhr Optional: Rundgang durch die GFE - Gesellschaft für Fertigungstechnik und Entwicklung Schmalkalden e.V.
12:30 Uhr Eintreffen / Registrierung / Mittagsimbiss
13:00 Uhr Begrüßung
Torsten Herrmann – Präsident, IHK Südthüringen
13:15 Uhr Die aktuelle Thüringer Innovationslandschaft
Dr. Sebastian Stark – Referatsleiter Technologieförderung, Thüringer Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
13:30 Uhr Was lernen wir aus Prozessdaten? Von der Werkzeugschneide bis zum Shopfloor
Dr.-Ing. Florian Welzel – Geschäftsführer, GFE - Gesellschaft für Fertigungstechnik und Entwicklung Schmalkalden e.V.
14:00 Uhr Datenmanagementsysteme in der Praxis – Ein Erfahrungsbericht
Torsten Herrmann – Geschäftsführer, Hehnke GmbH & Co. KG
14:30 Uhr Pause
15:00 Uhr Cyber, neue Produkthaftung und KI – Rechtliche Herausforderungen aus der EU an die Industrie
Prof. Dr. Thomas Klindt – Rechtsanwalt / Partner / Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbH
16:30 Uhr Thüringen Verbund Dynamik & Co. in der Praxis – Die aktuelle FuE-Förderung in Thüringer Innovationsprojekten
Hendrik Schade – Abteilungsleiter Technologieförderung, Thüringer Aufbaubank
17:00 Uhr Ende der Veranstaltung
Quelle: IHK Südthüringen

Aufwand für Meldeverfahren

Im Auftrage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) führt das Statistische Bundesamt eine Onlinebefragung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zum Aufwand für ausgewählte Meldeverfahren in der sozialen Sicherung durch.
Um gezielte gesetzliche Entscheidungen zu ermöglichen, sind für das BMAS aktuelle Informationen über den Aufwand der Meldeverfahren in der sozialen Sicherung unerlässlich. Gleichzeitig sind Vorschläge zur Verfahrensvereinfachung und bürokratischen Entlastung willkommen, um Optimierungspotenziale zu identifizieren.
Die Befragung wird je nach Auswahl der Prozesse voraussichtlich 20 bis 30 Minuten Zeit in Anspruch nehmen. Sie kann jederzeit unterbrochen und später fortgesetzt werden. Das Statistische Bundesamt bietet verschiedene Frageprogramme an. Das von Ihnen konkret anzuwendende Frageprogramm ist abhängig von der Anzahl Ihrer Beschäftigten und der Nutzung eines Abrechnungsprogramms (EAP) oder Dienstleisters für die Erstellung der Lohnabrechnung.
Bitte verwenden Sie diesen Link, wenn in Ihrem Unternehmen mehr als 1000 Personen beschäftigt sind und ein EAP verwendet wird:
https://destatis.sslsurvey.de/OMSII_Arbeitgeber_Buendel_7
Bitte verwenden Sie diesen link, wenn in Ihrem Unternehmen mehr als 1000 Personen beschäftigt sind und ein Dienstleister die Entgeltabrechnung erstellt:
https://destatis.sslsurvey.de/OMSII_Arbeitgeber_Buendel_7B
Bitte verwenden Sie diesen link, wenn in Ihrem Unternehmen weniger als 1000 Personen beschäftigt sind und ein EAP verwendet wird:
https://destatis.sslsurvey.de/OMSII_Arbeitgeber_Buendel_3
Bitte verwenden Sie diesen link, wenn in Ihrem Unternehmen weniger als 1000 Personen beschäftigt sind und ein Dienstleister die Entgeltabrechnung erstellt:
https://destatis.sslsurvey.de/OMSII_Arbeitgeber_Buendel_1_2_3B
Die Befragung läuft noch bis zum 30. April 2024.
Wir möchten Sie einladen, das statistische Bundesamt bei der Befragung aktiv zu unterstützen.

Stand: 23. April 2024