Thüringer Weiterbildungsscheck

Mit dem Weiterbildungsscheck kann für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte von in Thüringen ansässigen Unternehmen die individuelle berufliche Weiterbildung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen gefördert werden.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Das Unternehmen des Beschäftigten muss in Thüringen ansässig sein.
Das zu versteuernde Jahreseinkommen des Beschäftigten liegt zwischen 20.000 € und 40.000 € (bei gemeinsam Veranlagten zwischen 40.000 € und 80.000 €).
Die Förderung ist formgebunden bei der GFAW vor der verbindlichen Anmeldung zum Weiterbildungsvorhaben zu beantragen.
Was wird gefördert?
Berufliche Weiterbildung (Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten sowie praktischen Fertigkeiten für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit)
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben erfolgt als Festbetragsfinanzierung.
Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die individuelle Weiterbildung bis zur Höhe von 1.000 €.
Eine Förderung mit dem Weiterbildungsscheck ist ein mal pro Kalenderjahr möglich. Die weiteren Bedingungen zum Erhalt eines Weiterbildungsschecks finden Sie im Internet unter www.gfaw-thueringen.de.