Bildungsurlaub - Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz

Gemäß Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) können Sie sich zur Weiterbildung von Ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Kalenderjahr freistellen lassen.
Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.
Auszubildende haben Anspruch auf drei Tage Bildungsfreistellung im Kalenderjahr.
Nähere Informationen zum Verfahren, Ablauf, Übertragung des Anspruchs, Anrechnung anderer Freistellungen etc. finden Sie auf den Seiten unserer Weiterbildung
Die anerkannten Veranstaltungen werden zeitnah hier veröffentlicht:
Bildungsurlaub ist für folgende Veranstaltungen der IHK Ostthüringen zu Gera möglich:
Beim Klick auf den Link öffen Sie die jeweilige “Bescheinigung über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung gemäß § 10 Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz”.
Aktuelle Termine finden Sie auf den Seiten unserer Weiterbildung