Fördermittel ESF

Bedarfsgerechte Förderung von Weiterbildung für Inhaber und Beschäftigte Thüringer Unternehmen 
Die "Weiterbildungsrichtlinie" des Freistaates Thüringen wendet sich an Beschäftigte und Inhaber kleiner und mittlerer Unternehmen. Deren Wettbewerbschancen sollen durch Investitionen in das Personal, insbesondere durch Weiterbildung verbessert werden.
Die Förderung erfolgt in der Regel als Zuschuss zu den der förderfähigen Gesamtausgaben ausgewählter Bildungsmaßnahmen. Die Höhe des Zuschusses ist variabel und richtet sich nach bestimmten Kriterien. Diese sind in der Richtlinie und der dazugehörigen Durchführungsbestimung genau definiert.
Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche oder private Bildungseinrichtungen.