Aufstiegs-BAföG

Was wird gefördert?

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Industriemeister/in,  Fachkaufmann/frau, Fachwirt/in, Betriebswirt/in oder eine andere vergleichbare Qualifikation.

Wer wird gefördert?

Alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten. Und das unabhängig vom Alter.

Wie wird gefördert?

Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Seit dem 01. August 2020 erhalten Sie 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.
Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung seit dem 01. August 2020 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.

Habe ich Anspruch auf die Förderung? Hier online prüfen:

Weitere Informationen

Auf der Seite www.aufstiegs-bafoeg.de finden Sie alle Informationen, einen Förderrechner, den Online-Antrag oder Antragsformulare in PDF.
Über Ihre individuellen Möglichkeiten informieren Sie sich am besten in einem persönlichen Gespräch. Auskünfte erteilt das
Thüringer Landesverwaltungsamt
Weimarplatz 4
99423 Weimar
Tel. 0361/3773-72 32 oder 03 61/3773- 72 56
Zusätzlich bietet das BMBF von Montag bis Freitag von 8 - 20 Uhr eine kostenfreie Info-Hotline: 0800/622 36 34