Bewachungsgewerbe

Der Nachweis der Sachkunde für die Tätigkeit im Bewachungsgewerbe gemäß § 34 a der Gewerbeordnung kann durch eine Prüfung erbracht werden.

Zweck der Sachkundeprüfung ist der Nachweis, dass die in diesen Bereichen tätigen Personen Kenntnisse über für die Ausübung dieser Tätigkeiten notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung in einem Umfang verfügen, die ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Wachaufgaben ermöglichen.
Ihr Vorteil bei der IHK Ostthüringen: Schriftliche und mündliche Prüfung findet am gleichen Tag statt!

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