Ausbildereignungsprüfung AEVO

Anmeldeschluss ist der 1. Kalendertag des Vormonates. Nach Ablauf ist keine Aufnahme in das Prüfungsverfahren mehr möglich.

Die IHK führt den schriftlichen Teil der Prüfung als PC-Prüfung durch. Eine Testprüfung steht Ihnen hier zur Verfügung:

Informationen, Dokumente, Prüfungstermine
Die auf der zentralen Seite genannten Prüfungstermine werden bei der IHK Ostthüringen nur nach Bedarf durchgeführt. Bitte wählen Sie auf der Anmeldung Ihren Wunschtermin aus.

Befreiung von der schriftlichen Prüfung
Wenn Sie eine IHK-Fortbildungsprüfung erfolgreich absolviert haben, die die Befreiung vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsverordnung vorsieht, laden Sie bitte im Anmeldeformular einen Nachweis über die absolvierte Fortbildungsprüfung hoch.
Bitte beachten Sie:
  1. Die Möglichkeit der Befreiung ist vorwiegend in neueren Verordnungen vorgesehen worden. Absolventen älterer Fortbildungsprüfungen können nicht befreit werden.
  2. In der Regel ist auf dem Zeugnis über Ihren Fortbildungsabschluss ein entsprechender Vermerk aufgebracht, wenn Sie vom schriftlichen Teil der AEVO-Prüfung befreit werden können. Ist kein Vermerk vorhanden, können Sie davon ausgehen, die AEVO-Prüfung vollständig abzulegen.
  3. Eine Befreiung ist immer nur vom schriftlichen Teil der AEVO-Prüfung möglich, nicht vom praktischen Teil. 
Beispielsweise sehen die folgenden Verordnungen, die zum 1.10.2020 erlassen wurden, eine Befreiung vom schriftlichen Teil der AEVO-Prüfung vor:
  •  Geprüfter Bankfachwirt
  • Geprüfter Bilanzbuchhalter
  • Geprüfter Handelsfachwirt
  • Geprüfter Immobilienfachwirt
  • Geprüfter Industriefachwirt
  • Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr- und Logistik
  • Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen
  • Geprüfter Technischer Fachwirt
  • Geprüfter Wirtschaftsfachwirt
  • Geprüfter Fachwirt für Gesundheits- und Sozialwesen

Ansprechpartner:
Jana Lindig
+49365 8553-212