Trägergestützte Umschulungen

Wer schon eine Ausbildung abgeschlossen hat, in seinem Berufsfeld aber aus verschiedenen Gründen nicht mehr aktiv werden kann, hat die Möglichkeit im Rahmen einer Umschulung einen neuen Beruf zu erlernen.
Die im Regelfall von den Arbeitsverwaltungen finanzierten Umschulungen dauern zwei Jahre und orientieren sich am regionalen Bedarf. Ziel ist ein Berufsabschluss nach Berufsbildungsgesetz analog der dualen Ausbildung und die Wiedereingliederung der Umzuschulenden in das Berufs- und Arbeitsleben. Damit dies gelingen kann, sind geeignete Umschulungsstätten (Träger), qualifizierte Ausbilderinnen und Ausbilder sowie sachlich und zeitlich gegliederte Ausbildungspläne notwendig.
Die Industrie- und Handelskammern haben die Eignung der Umschulungsstätten festzustellen und Umschulungsmaßnahmen zu überwachen und fördern diese durch Beratung (§§ 76, 60 S. 2, 27 ff. BBiG). Dadurch soll ein „vergleichbares Qualitätsniveau wie bei der Berufsausbildung gesichert“ werden.
Damit die IHK Ostthüringen die Eignung feststellen, die Umschulungsverträge eintragen und die Umschüler/-innen zur Prüfung zulassen kann, sind von den Umschulungsstätten folgende Hinweise und Formulare schon in der Planungsphase der Umschulung unbedingt zu beachten und zu nutzen.

Unterlagen für die Einreichung der Umschulungsmaßnahme

Unterlagen für die Prüfung