Ehrenamtliche Prüfertätigkeit

Für die ehrenamtliche Mitwirkung im Prüfungsausschuss bedarf es zunächst keiner formalen Voraussetzungen, auch der Nachweis der Ausbildereignungsprüfung (AdA) ist nicht erforderlich.
Sie sollten jedoch:
  • im Prüfungsberuf eine Berufsausbildung oder eine höhere Qualifikation durchlaufen haben,
  • mehrjährige Berufspraxis mitbringen,
  • und persönlich geeignet sein, um (junge) Menschen zu prüfen.
Die Prüfer der IHK gewährleisten, dass die Qualitätsstandards eingehalten und die Praxisanforderungen des Berufes erprobt werden. Hier ist sowohl praktisches Wissen aus dem Berufsalltag, als auch theoretischer Hintergrund gefragt.
Zu den Aufgaben zählen:
  • ggf. Prüfungsaufgaben erstellen,
  • Prüfungsarbeiten korrigieren und begutachten,
  • Arbeitsproben, Prüfstücke und Präsentationen bewerten,
  • Dokumentationen und Fachgespräche bewerten
Den zeitlichen Rahmen bestimmen Sie selbst - je nachdem, wie Sie Zeit haben beziehungsweise vom Arbeitgeber für dieses Ehrenamt freigestellt werden.
Sie sind idealerweise im entsprechenden Beruf/Branche tätig, zwischen 25 und 60 Jahre alt und haben Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit? Dann füllen Sie einfach unsere Interessenerklärung online aus. Wir freuen uns auch über Ihren Anruf.