Nr. 3819644

Bestellung Zweitschrift Teilnahme "Unterrichtung im Bewachungsgewerbe"

Bestellung einer Zweitschrift der Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der "Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34a der Gewerbeordnung".

Eine Zweitschrift kann nur erstellt werden, wenn
  • das Original verlorengegangen ist oder zerstört wurde,
  • sich Ihr Name aufgrund von Adoption geändert hat oder
  • sich Ihr Vorname nach dem Transsexuellengesetz (TSG) geändert hat.
Für die Zweitschrift berechnen wir eine Gebühr gemäß dem aktuellen Gebührentarif.