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IHK vor Ort - Veranstaltungen


Wir sind Ihr erster Ansprechpartner in der Region. Auch durch unser bewährtes „IHK vor Ort“-Veranstaltungskonzept. Dazu gehören kostenfreie
  • Informationsveranstaltungen
  • Wirtschafts- und Unternehmensgespräche
  • Sprechtage
Im Mittelpunkt stehen wertvolle Informationen zu aktuellen Themen. Diskutieren Sie mit und treten Sie in Erfahrungsaustausch mit anderen Firmenchefs. Schauen Sie bei den Besichtigungen hinter die Kulissen der Unternehmen, die sich als Veranstaltungsort präsentieren. Nutzen Sie die Gelegenheit Ihr Netzwerk zu pflegen und zu erweitern.
Auch in Ihrer Nähe finden „IHK vor Ort“-Veranstaltungen statt:  in den kreisfreien Städten Gera und Jena und in jedem Landkreis - von Auma bis Zeulenroda-Triebes.
An den Veranstaltungen können IHK-Mitgliedsunternehmen natürlich auch ohne Einladung teilnehmen. Und weitersagen ist ausdrücklich erwünscht.

Ideen und Anregungen: Informieren Sie uns!

Bringen Sie Ihre Anregungen mit ein und Ihre Region voran!
Teilen Sie uns mit, wo Sie der "Schuh drückt" oder welche Themen Sie interessieren!
Die Veranstaltung kann auch in Ihrem Unternehmen stattfinden. 

Für Sie da – Ihre Unternehmensvertreter vor Ort

Für Fragen, Anregungen und zum Austausch können Sie auch die von Ihnen gewählten Unternehmensvertreter der Region in der IHK-Vollversammlung kontaktieren.

Termine “IHK vor Ort” auch digital

Eine aktuelle Übersicht aller Veranstaltungen der Kategorie "IHK vor Ort” und “IHK vor Ort digital" finden Sie in unserer Veranstaltungsdatenbank. Eine Anmeldung ist grundsätzlich erwünscht.

Weitere Veranstaltungstipps der IHK

In der Veranstaltungsdatenbank finden Sie tagesaktuell alle Veranstaltungen und Weiterbildungsangebote der IHK.

Heike Kunz
Strategie und Kommunikation

Wissenswertes zum IHK-Beitrag

Die Politikberatung im Interesse der IHK-Mitglieder und die vielfältigen Beratungsangebote der IHK  - das beispielsweise sind wichtige Aufgabengebiete der IHK. Solche Leistungen werden über die IHK-Beiträge der Unternehmen finanziert.

IHK-Beitrag = Grundbeitrag + Umlage


Die Beiträge setzten sich aus einem gestaffelten Grundbeitrag und einer so genannten Umlage zusammen (siehe Berechnung IHK-Beitrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 165 KB)). Ähnlich wie bei den Steuern sind auch Grundbeitrag und Umlagesatz des IHK-Beitrags hauptsächlich abhängig vom Jahresgewinn und der Rechtsform eines Unternehmens. Generell gilt daher: Je mehr Jahresgewinn ein Unternehmen macht, desto höher ist auch der jeweilige IHK-Beitrag.
Wie hoch der Beitrag genau ist legt die IHK-Volksversammlung jedes Jahr neu fest (Wirtschaftssatzung, siehe II Beitrag).
Dabei spiegeln sich im IHK-Mitgliedsbeitrag auch Konjunkturschwankungen wider. Die vom Finanzamt ermittelten Gewerbeerträge bzw. Gewinne aus Gewerbebetrieb als Basis für den IHK-Beitrag sind in der Regel zwei Jahre alt. Dadurch entstehen Schwankungen zwischen geplantem und erzieltem IHK-Beitrag. Ein Auf und Ab der IHK-Beiträge als Folge konjunktureller Schwankungen ist also normal. „Positive Differenzen“ beispielsweise werden jedoch nicht angespart, sondern zurückgezahlt. Im umgekehrten Fall können Beitragserhöhungen erforderlich werden. Das ist fair Ihnen gegenüber.
Wer genau zahlt eigentlich IHK-Beiträge, wie berechnen sie sich und was hat ein Unternehmen davon (siehe Leistungspaket Beitrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 559 KB))? Die Antworten rund um den IHK-Beitrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 75 KB) finden Sie verlinkt bzw. als Download unter "Weitere Informationen".
 

IHK-Beitrag einfach im Video erklärt:

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IHK-Beitrag einfach erklärt
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