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Die Umsatzsteuer wird auf Umsätze erhoben, die ein Unternehmen im Inland im Rahmen seiner Tätigkeit erzielt.
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder inländische Gewerbebetrieb. Angehörige freier Berufe müssen keine Gewerbesteuer bezahlen. Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden erhoben.
Die Körperschaftsteuerpflicht gilt für alle Kapitalgesellschaften und erstreckt sich auf ihre sämtlichen Einkünfte. Der Steuersatz beträgt einheitlich 15 Prozent.
Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften zahlen Einkommensteuer. Zum steuerpflichtigen Einkommen gehören auch die Einkünfte aus Gewerbebetrieb.