Einstiegsqualifizierung

Einstiegsqualifizierung - was ist das?

Die Einstiegsqualifizierung (EQ), ein betriebliches Langzeitpraktikum, dient Ausbildungssuchenden als Brücke in ihre Berufsausbildung. Die Förderung der EQ wird aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit finanziert. Förderberechtigt sind private und öffentliche Arbeitgeber.

Vorteile für Ihren Betrieb

  • Sie lernen Ihre Nachwuchskräfte näher kennen und sehen mehr von den praktischen Begabungen als Schulzeugnisse aussagen.
  • Sie können Einstiegsqualifikationen auch in Bereichen anbieten, in denen Sie bisher nicht ausgebildet haben.
  • Sie bieten Ausbildungssuchenden mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven eine neue Chance - Imagegewinn für Ihr Unternehmen!

Inhaltliche Gestaltung der EQ

  • Die EQ orientiert sich an Ausbildungsinhalten anerkannter Ausbildungsberufe und soll auf eine spätere Berufsausbildung vorbereiten.
  • Einstiegsqualifizierungen können individuell ausgestaltet werden (in Abstimmung mit der IHK).

Zielgruppe der EQ

  • Ausbildungssuchende, die hinsichtlich individueller, eingeschränkter Vermittlungsperspektiven bisher in kein Ausbildungsverhältnis vermittelt werden konnten.

Beginn und Dauer der Förderung

  • Die Förderung beginnt in der Regel ab 1. Oktober.
  • Die Förderung dauert mindestens 6 Monate und höchstens 12 Monate..
  • Das Ende der EQ soll die Aufnahme einer Berufsausbildung ermöglichen.

Vertragsverhältnis der Fördermaßnahmen

  • Die EQ ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
  • Mit dem geförderten Teilnehmer wird ein Einstiegsqualifizierungsvertrag geschlossen.
  • Das Ziel einer Einstiegsqualifizierung ist die Übernahme in eine Berufsausbildung. Daraus ergibt sich jedoch keine Verpflichtung.

Vergütung, Sozialversicherung und Förderung

  • Der Zuschuss zur Vergütung sowie die Pauschale für die Beiträge zur Sozialversicherung werden regelmäßig angepasst. Ihr Arbeitgeber-Service der Agenur für Arbeit informiert Sie gerne, mit welchen Beträgen Sie derzeit rechnen können.
  • Der Arbeitgeber trägt die Sach- und Personalkosten der EQ sowie den Beitrag für die Berufsgenossenschaft.

Betriebliches Zeugnis und IHK-Zertifikat

  • Der Arbeitgeber erstellt ein betriebliches Zeugnis und übermittelt es zum Ende der EQ an die IHK. Das entsprechende Formular stellen wir Arbeitgebern zur Verfügung.
  • Die IHK erstellt auf Grundlage des betrieblichen Zeugnisses ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme aus, das den Übergang in eine Berufsausbildung erleichtern kann.
Mehr zur Einstiegsqualifizierung erfahren Sie auf der Seite der