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Unternehmensbewertung
(PDF, 17 KB) (Dokument-Nr.: 81426)
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Grundlage jeder Nachfolgeplanung ist eine umfassende und objektive Bestandsaufnahme des Unternehmens. Objektiv bedeutet dabei, dass die Betrachtungen nicht nur aus Sicht des Unternehmers erfolgen. Es ist erforderlich, alle Firmeninformationen zusammenzustellen:
Auf Basis der Daten ist eine Wertermittlung durchzuführen. Die Steuerberater informieren zu den anerkannten Verfahren und führen die Wertermittlung durch. Bei Einzelunternehmen, Freiberuflern, Personengesellschaften und Anteilen an Kapitalgesellschaften ist der Steuerwert (Gemeiner Wert) bestimmend. Dieser Wert ergibt sich aus Verkäufen an Dritte im Zeitraum von weniger als einem Jahr. Liegen diese Daten nicht vor oder handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, ist eine Wertermittlung auszuführen.
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