. .
Illustration

UNTERNEHMENSNACHFOLGE

Formen der Unternehmensnachfolge


Familieninterne Nachfolge oder externe Nachfolgeregelung
Es ist naheliegend, bei der Übergabe des Unternehmens zunächst an ein geeignetes Familienmitglied zu denken. Um den klassischen Generationskonflikt zu vermeiden, ist hierzu eine gründliche Information und das gemeinsame offene Gespräch aller Familienmitglieder notwendig.

Tipp: Sie Sollten Ihrem Nachfolger schon bald nach Eintritt in das Familienunternehmen eigene Verantwortungsbereiche übertragen und diese stetig erweitern! Schenken Sie Ihrem Nachfolger Vertrauen! Nur dann wird er auch das Vertrauen der Mitarbeiter und Geschäftspartner gewinnen!

Verkauf
Die Veräußerung eines Unternehmens ist eine umfangreiche Aufgabe. Daher ist es nötig, den Unternehmensverkauf strategisch vorzubereiten. Je besser ein Unternehmen organisiert und strukturiert ist, desto leichter lässt es sich verkaufen. Defizite bei den Vorbereitungen schwächen die Verhandlungsposition und wirken sich negativ auf den Verkaufspreis aus. Verkaufszeitpunkt und Verkaufsgrund sind entscheidende Faktoren für den zu erzielenden Verkaufspreis. Beim Verkauf eines Betriebes gegen eine Rente wird zwischen der betrieblichen Veräußerungsrente und der betrieblichen Versorgungsrente unterschieden. 

Schrittweise Übertragung durch Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft
Die schrittweise Übertragung eines Unternehmens an Familienmitglieder oder familienexterne Personen ist auch durch die Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft möglich. Dies hat den Vorteil, dass eine Übergabe in Etappen erfolgen kann. Der Nachfolger wird am Betrieb beteiligt und somit zum Mitgesellschafter.

Verpachtung
In allen Fällen der Veräußerung des Unternehmens und auch im Fall der Schenkung geht das Eigentum an den Nachfolger über. Ist der Unternehmer nicht oder noch nicht bereit, diesen Schritt zu gehen, besteht die Möglichkeit, das Unternehmen zu verpachten. Dem Unternehmer können somit laufende Einnahmen gesichert werden.

Vermietung
Bei einer Vermietung werden dem Nachfolger in der Regel lediglich die Betriebsräume zur Nutzung gegen Entgelt überlassen. Im Unterschied zur Verpachtung kauft der Nachfolger in diesem Fall beispielsweise die Einrichtung und die Maschinen. Dies bedeutet aber im steuerlichen Sinne eine Unternehmensaufgabe mit der Konsequenz, dass die stillen Reserven aufgelöst und versteuert werden müssen.