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STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Lohnkostenzuschuss-Programme

1. Arbeit für Thüringen und Zukunft Familie

Wer wird finanziert?

  • Arbeitgeber mit Sitz oder Niederlassung in Thüringen

Was wird finanziert?

Zuschuss zu den Lohnkosten bei Einstellung:

  • von Arbeitslosen mit einer gemeldeten Arbeitslosigkeit von mindestens 12 Monaten
  • arbeitslose, erwerbsfähige Hilfebedürftige aus Familien in den beide Elternteile arbeitslos sind
  • Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren
  • Arbeitslose mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 oder Gleichgestellte
  • Arbeitslose, die älter als 50 Jahre sind

Gefördert werden nur Personen mit Wohnsitz in Thüringen.

Wie wird finanziert?

  • Förderdauer 12 Monate in besonderen Fällen bis 18 Monaten
  • bei Mitfinanzierung anderer Zuwendungsgeber Festbetrag zu den Personalausgaben bis max. 500 Euro
  • ohne Mitfinanzierung anderer Zuwendungsgeber 900 Euro zzgl. 180 Euro für AG-Anteil

Fördervoraussetzungen

  • gefördert werden Personen mit Wohnsitz in Thüringen
  • sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis
  • Lohnkostenzuschüsse sind an Tariflöhne oder Lohnuntergrenze gebunden

Antragstellung

  • formgebundene Anträge bis spätestens einen Tag vor Abschluss des Arbeitsvertrages an die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GFAW), Warsbergstraße 1, 99092 Erfurt
  • Regionalstellen in Gera, Nordhausen, Suhl

2. Eingliederungszuschuss

  • Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten von Arbeitnehmern, wenn deren Vermittlung aus persönlichen Umständen erschwert ist.
  • Ermessensleistung der örtlichen Arbeitsagentur
  • Die Förderhöhe richtet sich nach der Minderleistung des Arbeitnehmers.
  • Beantragung vor Arbeitsaufnahme bei der zuständigen Arbeitsagentur.

DOKUMENT-NR. 98899

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