STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG
Lohnkostenzuschuss-Programme
1. Arbeit für Thüringen und Zukunft Familie
Wer wird finanziert?
- Arbeitgeber mit Sitz oder Niederlassung in Thüringen
Was wird finanziert?
Zuschuss zu den Lohnkosten bei Einstellung:
- von Arbeitslosen mit einer gemeldeten Arbeitslosigkeit von mindestens 12 Monaten
- arbeitslose, erwerbsfähige Hilfebedürftige aus Familien in den beide Elternteile arbeitslos sind
- Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren
- Arbeitslose mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 oder Gleichgestellte
- Arbeitslose, die älter als 50 Jahre sind
Gefördert werden nur Personen mit Wohnsitz in Thüringen.
Wie wird finanziert?
- Förderdauer 12 Monate in besonderen Fällen bis 18 Monaten
- bei Mitfinanzierung anderer Zuwendungsgeber Festbetrag zu den Personalausgaben bis max. 500 Euro
- ohne Mitfinanzierung anderer Zuwendungsgeber 900 Euro zzgl. 180 Euro für AG-Anteil
Fördervoraussetzungen
- gefördert werden Personen mit Wohnsitz in Thüringen
- sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis
- Lohnkostenzuschüsse sind an Tariflöhne oder Lohnuntergrenze gebunden
Antragstellung
- formgebundene Anträge bis spätestens einen Tag vor Abschluss des Arbeitsvertrages an die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GFAW), Warsbergstraße 1, 99092 Erfurt
- Regionalstellen in Gera, Nordhausen, Suhl
2. Eingliederungszuschuss
- Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten von Arbeitnehmern, wenn deren Vermittlung aus persönlichen Umständen erschwert ist.
- Ermessensleistung der örtlichen Arbeitsagentur
- Die Förderhöhe richtet sich nach der Minderleistung des Arbeitnehmers.
- Beantragung vor Arbeitsaufnahme bei der zuständigen Arbeitsagentur.
Downloads
Externe Links
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GFAW (Link: http://www.gfaw-thueringen.de/cms/index.php5?s=gfaw_aktuelles_detail&pid=1&gid=238&)
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Eingliederungszuschuss (Link: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Sonstiges/betriebliche-Eingliederungshilfen.pdf)
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