. .
Illustration

UNTERNEHMENSFESTIGUNG UND -SICHERUNG

Pfändungsschutz durch ein P-Konto

Seit 1. Januar 2012 gilt das neue Pfändungsrecht. Dadurch bietet das normale Girokonto keinen Schutz mehr vor einer Kontopfändung.

Menschen mit Zahlungsschwierigkeiten können bei ihrer Hausbank aber beantragen, dass ihr bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto – P-Konto – umgewandelt wird. Damit erhalten sie einen automatischen Pfändungsschutz von 1.029,89 Euro pro Monat. Der Kontopfändungsschutz dient der Sicherung einer angemessenen Lebensführung des Schuldners und seiner Unterhaltsberechtigten.

Weitere Informationen finden Sie unter mittelstanddirekt.

DOKUMENT-NR. 110785

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: +49 365 8553-207
  • Fax: +49 365 8553-77207

Kontaktdaten speichern (V-Card)