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mittelstanddirekt (Link: http://www.mittelstanddirekt.de/home/zahlungsverkehr/nachrichten/ab_2012_bietet_nur_das_p_konto_noch_pfaendungsschutz.html)
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Seit 1. Januar 2012 gilt das neue Pfändungsrecht. Dadurch bietet das normale Girokonto keinen Schutz mehr vor einer Kontopfändung.
Menschen mit Zahlungsschwierigkeiten können bei ihrer Hausbank aber beantragen, dass ihr bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto – P-Konto – umgewandelt wird. Damit erhalten sie einen automatischen Pfändungsschutz von 1.029,89 Euro pro Monat. Der Kontopfändungsschutz dient der Sicherung einer angemessenen Lebensführung des Schuldners und seiner Unterhaltsberechtigten.
Weitere Informationen finden Sie unter mittelstanddirekt.
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