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UNTERNEHMENSFESTIGUNG UND -SICHERUNG
Menschen mit Zahlungsschwierigkeiten können bei ihrer Hausbank ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) beantragen, um weiterhin am ganz normalen Wirtschaftleben teilnehmen zu können. Zu diesem Zweck wird ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umgewandelt.
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