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Einheitlicher Ansprechpartner (Link: http://www.einheitlicher-ansprechpartner.thueringen.de)
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Bei der Unternehmensgründung oder -erweiterung müssen sich die Unternehmer und Existenzgründer nicht mehr an eine Vielzahl von Behörden und Institutionen wenden, sondern können alle Verfahren über den „Einheitlichen Ansprechpartner” (EA) durchführen. Dafür steht ihnen seit 2010 auch in der IHK Ostthüringen zu Gera ein EA-Beratungscenter zur Verfügung. Hier erhalten sie umfassende Informationen über alle gesetzlichen Anforderungen und Formalitäten, die bei Aufnahme und Durchführung ihrer Dienstleistungen notwendig sind. Im Freistaat bieten die Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern in Erfurt, Gera und Suhl diesen Service.
Der neue Service wird bislang hauptsächlich von inländischen Unternehmen genutzt und zunehmend auch von Existenzgründern aus dem europäischen Ausland. Monatlich werden gegenwärtig ca. 40 - 50 Anfragen bearbeitet. Diese hatten insbesondere Informationen über gewerberechtliche Anforderungen zum Inhalt sowie Fragen zu Standort bzw. baurechtlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten der Wirtschaftsförderung.
Über das Internetportal des Einheitlichen Ansprechpartners werden Informationen zu Verfahren und konkreten Anforderungen zur Verfügung gestellt. Unter www.einheitlicher-ansprechpartner.thueringen.de können Unternehmer hier angeforderte Informationen und Dokumente online einreichen und erhalten alle Entscheidungen, Erlaubnisse usw. auf gleichem Weg zurück.
Auf diese Weise können Unternehmer auf einfache Art und Weise ein breites Angebot an Dienstleistungen in Anspruch nehmen, ohne im Behördendschungel Zeit und Geld zu verlieren.
© IHK Ostthüringen zu Gera