ÖFFENTLICHES AUFTRAGSWESEN
Nun müssen Vergabestellen, Planungsbüros und Bieter neben den Regeln der Vergabe- und Vertragsordnung eine Reihe Vorgaben und Erklärungspflichten beachten. Dies betrifft u. a. die Tariftreue, soziale und ökologische Kriterien, ILO-Kernarbeitsnormen zu den der Bieter Stellung beziehen muss. Zudem hat der Auftraggeber auch neue Informationspflichten, z. B. über die Nichtberücksichtigung des Bieters vor Zuschlagserteilung.
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