Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera (IHK) hat am 7. Dezember 2011 gemäß § 4 Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung gewerberechtlicher Vorschriften vom 11. Juli 2011 (BGBl. I, S. 1341), folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Name und Sitz
(1) Die IHK führt den Namen "Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera".
(2) Sie hat ihren Sitz in Gera und umfasst die kreisfreien Städte Gera und Jena sowie die Landkreise Altenburger Land, Greiz, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis und Saalfeld-Rudolstadt.
(3) Die IHK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie führt ein öffentliches Siegel.
§ 2 Aufgaben
Die IHK hat die Aufgabe, das Gesamtinteresse der ihr zugehörigen Gewerbetreibenden ihres Bezirkes wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen; dabei obliegt es ihr, insbesondere durch Vorschläge, Gutachten und Berichte die Behörden zu unterstützen und zu beraten sowie für Wahrung von Anstand und Sitte des ehrbaren Kaufmanns zu wirken.
§ 3 Organe
Organe der IHK unbeschadet der Regelungen des Berufsbildungsgesetzes sind:
1. die Vollversammlung,
2. das Präsidium,
3. der Präsident,
4. der Hauptgeschäftsführer.