PRESSEINFORMATIONEN
Azubis in Thüringen dürfen nicht in Kurzarbeit geschickt werden.
Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Ostthüringen
hin. Die Betriebe seien gesetzlich verpflichtet, alle Mittel
auszuschöpfen, um die Ausbildung auch in solchen Krisenzeiten zu
gewährleisten. Zudem sei jeder Lehrling im Freistaat durch
Förderprogramme bis zur Abschlussprüfung abgesichert.
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