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BEITRÄGE | GEBÜHREN

Gebührentarif

Gebührentarif
Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera

Mit Wirkung ab 1.3.2012

I. Beglaubigungen von Abschriften und Fotokopien
1 Beglaubigungen von Abschriften und Fotokopien
1.1 Beglaubigungen von Abschriften und Fotokopien  6,00 Euro
1.2 Beglaubigungen von Abschriften und Fotokopie je weitere Seite  1,00 Euro
2 Ausstellung von Ursprungszeugnissen, Beglaubigungen
von Handelsrechnungen und sonstigen Bescheinigungen
2.1 pro Original10,00 Euro
2.2 für jede weitere Kopie  3,00 Euro
3 Ausstellung von internationalen Carnets
3.1 für kammerzugehörige Unternehmen40,00 Euro
3.2 für nicht kammerzugehörige Unternehmen50,00 Euro
II. Anträge auf öffentliche Bestellungen und Vereidigungen
1 Sachverständige
1.1 Antragsbearbeitung (erstes Sachgebiet)380,00 Euro
1.2 Zusatzgebühr für jede Wiederholung der Überprüfung
der besonderen Sachkunde
230,00 Euro
1.3 Öffentliche Bestellung und Vereidigung sowie Betreuung bei
befristeter Bestellung
250,00 Euro
2 Messer, Zähler, Wäger, Probenehmer, Eichaufnehmer und
sonstige Handelshilfspersonen
50 % der Gebühr zu II. 1.1.
3 Erweiterungen zu 1. und 2. auf zusätzliche Sachgebiete und
Verlängerung der Bestellzeit
50 % der vorstehenden Gebühren
III. Berufsausbildung und Berufliche Umschulung
  
1 Eintragung / Registrierung
1.1 Eintragung eines Ausbildungsverhältnisses 40,00 Euro
1.2 Eintragung eines Umschulungsverhältnisses 40,00 Euro
1.3 Registrierung eines externen Prüfungsteilnehmers 40,00 Euro
2 Prüfungen
2.1 Berufe mit Zwischenprüfung und Abschlussprüfung
      2.1.1 Zwischenprüfung 50,00 Euro
      2.1.2 Abschlussprüfung 90,00 Euro
2.2 Berufe mit Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
      2.2.1 Abschlussprüfung Teil 1 50,00 Euro
      2.2.2 Abschlussprüfung Teil 2 90,00 Euro
3 Prüfungen im Auftrag anderer zuständiger Stellen (Amtshilfen)
3.1 Berufe mit Zwischenprüfung und Abschlussprüfung
      3.1.1 Zwischenprüfung100,00 Euro
      3.1.2 Abschlussprüfung180,00 Euro
3.2 Berufe mit Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
      3.2.1 Abschlussprüfung Teil 1100,00 Euro
      3.2.2 Abschlussprüfung Teil 2180,00 Euro
4 Wiederholungsprüfungen
4.1 vollständige Wiederholung der Prüfung nach III 2 oder 3gem. III 2 oder 3
4.2 teilweise Wiederholung der Prüfung nach III. 2 oder 350 % von III 2 oder 3
5 Anschlussverträge (z. B. Stufenausbildung)gemäß III 2
6 Berufsspezifische Prüfungsaufwendungen trägt der Ausbildende
für jeden seiner Prüfungsteilnehmer zusätzlich zu den Gebühren
nach III 2 bis 5. Im Falle einer externen Prüfung trägt der Prüfungsteilnehmer
die berufsspezifischen Prüfungsaufwendungen zusätzlich zu den Gebühren
nach III 2 bis 5.
7 Die Gebühren nach III 1 werden nach Eintragung und Antritt
der Ausbildung bzw. Umschulung fällig.
Die Gebühren nach III 2 bis 5 werden nach schriftlicher
Anmeldung zur jeweiligen Prüfung fällig.
IV. Fortbildungsprüfungen
1 Fortbildungsprüfungen, nach Prüfungsteilen
gegliedert
1.1 je Prüfungsteil
(vorausgesetzt, der Prüfungsteil ist nicht
identisch mit 1.2, 1.3 oder 1.4)
110,00 Euro
1.2 zusätzlich zu 1.1 mit Fachgespräch bzw.
mündlicher Situationsaufgabe
  50,00 Euro
1.3 zusätzlich zu 1.1 mit Fertigkeitsprüfung bzw.
Projektarbeit incl. Fachgespräch
  40,00 Euro
1.4 zusätzlich zu 1.1 mit Nachweis der berufs- und
arbeitspädagogischen Eignung (AEVO)
  65,00 Euro
2 Fortbildungsprüfungen, nicht nach Prüfungs-
teilen gegliedert
2.1 schriftliche Prüfung200,00 Euro
2.2 zusätzlich zu 2.1 mit Fachgespräch bzw.
mündlicher Situationsaufgabe
  50,00 Euro
2.3 zusätzlich zu 2.1 mit Fertigkeitsprüfung bzw.
Projektarbeit incl. Fachgespräch
  40,00 Euro
2.4 zusätzlich zu 2.1 mit Nachweis der berufs- und
arbeitspädagogischen Eignung (AEVO)
  65,00 Euro
3 Schreibtechnische Prüfungen
3.1 maschinelle Texterstellung  35,00 Euro
3.2 Stenotypie, Phonotypie  60,00 Euro
4 Ausbildereignungsprüfung (AEVO)
4.1 Prüfung gesamt130,00 Euro
4.2 nur schriftlicher Teil  65,00 Euro
4.3 nur praktischer Teil  65,00 Euro
5 Wiederholungsprüfungen
5.1 Komplettwiederholung
(je Prüfung bzw. Prüfungsteil wie 1. bis 4.)
5.2 Teilwiederholungen
(50 % je Prüfung bzw. Prüfungsteil wie 1. bis 4.)
6 Bestätigung der Zulassung zu einem Vorberei-
tungslehrgang
 25,00 Euro
7 Zertifikate
7.1 für Zertifikatslehrgänge50,00-150,00 Euro
7.2 für Ausbildungsbausteine und Qualifikations-
bausteine
100,00 Euro
Die Gebühr wird mit der schriftlichen Einladung zur Prüfung/zum Prüfungsteil fällig.
V. Zweitschriften und Kopien von Prüfungszeugnissen, Urkunden und sonstigen Nachweisen der IHK Ostthüringen zu Gera
1 Zweitschriften von Prüfungszeugnissen, Urkunden und
sonstigen Nachweisen der IHK Ostthüringen zu Gera außer
Punkt VI.
 25,00 Euro
2 Zweitschriften von Prüfungszeugnissen, Urkunden und
sonstigen Nachweisen der IHK Ostthüringen zu Gera gemäß
Punkt VI.
 20,00 Euro
VI. Fach- und Sachkundeprüfungszeugnisse und sonstige Nachweise im Gewerberecht
1 Sachkundeprüfung Einzelhandel mit freiver-
käuflichen Arzneimitteln
1.1 Prüfung gesamt  50,00 Euro
1.2 nur praktische Prüfung  25,00 Euro
2 Fachkundeprüfungen nach dem Güterkraftverkehrsgesetz145,00 Euro
3 Fachkundeprüfungen nach dem Personenbeförderungsgesetz
3.1 Fachkundeprüfungen für Personenverkehr mit Omnibussen125,00 Euro
3.2 Fachkundeprüfungen für Taxi- und Mietwagenverkehr  85,00 Euro
4 Unterrichtungsnachweis nach dem Gaststättengesetz  50,00 Euro
5 Nachweise im Bewachungsgewerbe
5.1 Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
5.1.1 Prüfung gesamt150,00 Euro
5.1.2 nur mündliche Prüfung  75,00 Euro
5.2 Unterrichtungsverfahren für Personen gemäß § 1 Abs. 2
Nr. 1 bis 3 BewachV vom 07.12.1995
600,00 Euro
5.3 Unterrichtungsverfahren für Personen gemäß § 1 Abs. 2
Nr. 4 BewachV vom 07.12.1995
300,00 Euro
6 Bescheinigungen über die Befreiung von der
Gaststättenunterrichtung und sonstige Freistellungen
von einer Fach- oder Sachkundeprüfung
  10,00 Euro
7 Zuerkennung der fachlichen Eignung zur Führung eines
Unternehmens im
7.1 Güterkraftverkehr  40,00 Euro
7.2 Personenverkehr mit Omnibussen  40,00 Euro
7.3 Taxi- und Mietwagenverkehr  25,00 Euro
VII. Gebühren im Zusammenhang mit der Schulung von Gefahrgutfahrern und Gefahrgutbeauftragten
1 Gefahrgutfahrer
1.1 Gebühren bei Antrag auf Anerkennung von Lehrgängen
1.1.1 für den ersten Lehrgangsbaustein gemäß einem vom
Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
empfohlenen Musterkursplan
260,00 Euro
1.1.2 für jeden weiteren angemeldeten Lehrgangsbaustein130,00 Euro
1.2 Gebühren bei der Wiedererteilung der Anerkennung
gemäß Nrn. 1.1.1. und 1.1.2. ohne wesentliche
Änderungen
50 % der Gebühren gem. Nr.1.1.1. u. 1.1.2.
1.3 Gebühren bei wesentlichen Modifikationen und
Anerkennung
  50,00 Euro
1.4. Gebühren für die Prüfung von Gefahrgutfahrern und die
Ausstellung von Bescheinigungen
1.4.1 Gebühr für eine Prüfung im Rahmen der
Gefahrgutfahrerausbildung
  50,00 Euro
1.4.2 Gebühr für die Ausstellung von Bescheinigungen
1.4.2.1 Erstbescheinigung, Nachträge  35,00 Euro
1.4.2.2 Ersatzbescheinigung  30,00 Euro
1.5 Entscheidung über die Befreiung von der Teilnahme an
einem Aufbaukurs der Klasse 1-7
  40,00 Euro
2 Gefahrgutbeauftragte
2.1 Gebühren bei Antrag auf Anerkennung von Lehrgängen
2.1.1 Anerkennung des allgemeinen Teils385,00 Euro
2.1.2 Anerkennung der besonderen Teile
2.1.2.1 entsprechend dem Rahmenplan255,00 Euro
2.1.2.2 mit Beschränkungen in den Sachbereichen entsprechend
eines vom DIHK-Sachverständigenkreis bereits
empfohlenen Musterlehrplanes
255,00 Euro
2.1.2.3 mit Beschränkungen in den Sachbereichen385,00 Euro
2.2 Gebühren bei Wiedererteilung der Anerkennung gemäß
Nrn. 2.1.1 und 2.1.2
jeweils 50 % der Gebühren
gem.Nrn.2.1.1. und 2.1.2.
2.3 Gebühren für die Zustimmung bei wesentlichen
Modifikationen des Lehrgangs
50,00 - 155,00 Euro
2.4. Gebühren für die Prüfung von Gefahrgutbeauftragten
2.4.1 Prüfung und Ausstellung des EU-Schulungsnachweises  80,00 Euro
2.4.2 Ausstellung des EU-Schulungsnachweises (ohne
Fortbildungsprüfung)
  25,00 Euro
VIII. Maßnahmen im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben
der Register führenden Stelle nach
Art. 3, 5, 6, 7 und 16 der Verordnung (EG) Nr. 761/2001
und §§ 32-36 des Umweltauditgesetzes
1 Antrag auf erstmalige Eintragung einer Organisation mit einem
Standort in das Register
230,00-880,00 Euro
2 Antrag auf Ergänzung der Eintragung um einen neuen, bisher
noch nicht in das Umweltmanagement der Organisation
einbezogenen Standort oder Teilstandort (§ 33 Abs. 3 Satz 1
UAG)
150,00-880,00 Euro
3 Antrag auf Prüfung der Voraussetzungen für den Bestand der
Eintragung nach Ablauf der Frist zur Vorlage einer neuen
Umwelterklärung
 75,00-460,00 Euro
4 Eintragung nach vorangegangener Ablehnung 75,00 Euro
5 vorübergehende Aufhebung der Eintragung nach Art. 6 Nr. 3
oder 4 der Verordnung (EG) 761/2001
150,00-880,00 Euro
6 Streichung der Eintragung gem. Art. 6 Nr. 4 der Verordnung
(EG) Nr. 761/2001
150,00-880,00 Euro
7 Antrag auf Änderung einer Eintragung, soweit nicht in IX.2
oder IX.3 geregelt
0,00-460,00 Euro
8 Im Widerspruchsverfahrens bei Zurückweisung des
Widerspruchs
Die gleiche Gebühr wie
für die angefochtene Sachentscheidung
9 Gewährung von Akteneinsicht0,00- 25,00 Euro
10 Hat eine Organisation eine Mehrzahl von Standorten, kann die Register führende Stelle wegen
eines daraus resultierenden Mehraufwands die in Nr. VIII.1 bis VIII.7 genannten
Gebührenrahmen um bis zu 25 v. H. je zusätzlichem Standort überschreiten.
IX. Gleichstellung anerkannter Abschlüsse
1 Facharbeiterabschluss  45,00 Euro
2 Meisterabschluss nach DDR-Ausbildungsrichtlinien  25,00 Euro
3 Bescheinigung über die Befreiung von der
Ausbildereignungsprüfung
  40,00 Euro
4 Übrige Bescheinigungen  15,00 Euro
X. Gebühren für IHK-Aufgaben im Versicherungsvermittlerrecht
1 Erlaubnisverfahren zur Erteilung oder Versagung der Erlaubnis als Versicherungsvermittler und Versicherungsberater (GewO §§ 34d, 34e)250,00 Euro
2 Verfahren zur Befreiung von der Erlaubnispflicht oder Versagung der Befreiung für Versicherungsvermittler, die Versicherungen als Ergänzung ihrer Haupttätigkeit vermitteln (GewO § 34d Abs. 3)150,00 Euro
3 Eintragung ins Vermittlerregister
(GewO §§ 11a, 34d Abs. 7, 34e Abs. 2, VersVermV § 5 ff)
 25,00 Euro
4 Schriftliche Auskunft aus dem Vermittlerregister
(GewO § 11a, Abs. 2)
 25,00 Euro
5 Anordnung einer Prüfung aus besonderem Anlass
(VersVermV § 15)
 190,00 Euro
6 Ergänzung im Vermittlerregister über die Tätigkeit in anderen Staaten,
je Staat (GewO § 11a, VersVermV § 6 Abs. 3)
  20,00 Euro
7 Rücknahme und Widerruf einer Erlaubnis oder einer Erlaubnisbefreiung
(GewO §§ 34d, 34e i. V. m. VwVfG §§ 48, 49)
 300,00 Euro
8 Wechsel der Tätigkeitsart (Statuswechsel)
(GewO § 34d Abs. 7 i. V. m. VersVermV §§ 5 und 6)
  50,00 Euro
XI. Gebühren für IHK-Aufgaben im Zusammenhang mit dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
1 Grundqualifikation - Theorie - Regelprüfung180,00 Euro
2 Grundqualifikation - Theorie - Quereinsteiger155,00 Euro
3 Grundqualifikation - Theorie - Umsteiger135,00 Euro
4 Grundqualifikation - Praxis - Regelprüfung770,00 Euro
5 Grundqualifikation - Praxis - Quereinsteiger770,00 Euro
6 Grundqualifikation - Praxis - Umsteiger615,00 Euro
7 Beschleunigte Grundqualifikation - Regelprüfung110,00 Euro
8 Beschleunigte Grundqualifikation - Quereinsteiger100,00 Euro
9 Beschleunigte Grundqualifikation - Umsteiger  95,00 Euro
Erfolgt zu einem Prüfungstermin ein Rücktritt nach Anmeldung, aber spätestens am 12. Arbeitstag vor Prüfungstermin, werden 60,00 Euro berechnet. Maßgeblich ist der Posteingang in der IHK.
XII. Gebühren nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung
1 Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach
der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund einer erfolgreich
abgelegten IHK- oder HWK-Abschluss- oder
Weiterbildungsprüfung
  30,00 Euro
2 Entscheidung über die Erteilung einer
Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-
Klimaschutzverordnung aufgrund mehrerer
Teilprüfungen
  60,00 Euro
3 Entscheidung über die Erteilung einer vorläufigen
Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-
Klimaschutzverordnung aufgrund einschlägiger
Vorkenntnisse
  50,00 Euro
XIII. Sonstige Gebühren
1 Einleitung der Beitreibung  30,00 Euro

DOKUMENT-NR. 3952

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