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BEITRÄGE | GEBÜHREN

IHK-Beiträge für das Geschäftsjahr 2012

als Auszug aus der Wirtschaftssatzung der IHK Ostthüringen zu Gera für das Geschäftsjahr

II

IHK-Zugehörige, die nicht im Handelsregister oder im Genossenschaftsregister eingetragen sind und deren Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, 5.200 € nicht übersteigt, sind vom Beitrag freigestellt. Nicht im Handelsregister eingetragene natürliche Personen, die ihr Gewerbe nach dem 31. Dezember 2003 angezeigt und in den letzten fünf Wirtschaftsjahren weder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt haben noch an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt waren, sind im Geschäftsjahr der Betriebseröffnung und in dem darauf folgenden Jahr von Grundbeitrag und Umlage, im dritten und vierten Jahr von der Umlage befreit, wenn ihr Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, 25.000,00 € nicht übersteigt.

III

Als Grundbeiträge sind zu erheben von

1.
IHK-Zugehörigen, die nicht im Handelsregister oder im Genossenschaftsregister eingetragen sind und deren Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert, mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, bis 30.000 €, soweit nicht die Befreiung nach Ziff. II eingreift

                                                                                                  45,00 €

2.
IHK-Zugehörigen, die nicht im Handelsregister oder im Genossenschaftsregister eingetragen sind und deren Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert, mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, von über 30.000 € bis 50.000 €

                                                                                                  80,00 €

3.
IHK-Zugehörigen, die im Handelsregister oder im Genossenschaftsregister eingetragen sind oder deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, mit einem Verlust oder Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb bis 8.000 €

                                                                                                120,00 €

4.
IHK-Zugehörigen, die im Handelsregister oder im Genossenschaftsregister eingetragen sind oder deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb über 8.000 € bis 25.000 €

                                                                                                130,00 €

5.
IHK-Zugehörigen, die im Handelsregister oder im Genossenschaftsregister eingetragen sind oder deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb über 25.000 € bis 50.000 €

                                                                                                180,00 €

6.
allen IHK-Zugehörigen mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb über 50.000 € bis 100.000 €

                                                                                                300,00 €

7.
allen IHK-Zugehörigen mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb über 100.000 €

                                                                                                400,00 €

8.
allen IHK-Zugehörigen, die nicht nach Ziff. II vom Beitrag befreit sind und zwei der drei nachfolgenden Kriterien erfüllen:

mehr als                       2.500.000 €  Bilanzsumme

mehr als                       5.000.000 €  Umsatz

mehr als                                    50     Beschäftigte,

auch wenn sie sonst nach Ziff. III, 1.-7. zu veranlagen wären        

                                                                                                500,00 €

9.
allen IHK-Zugehörigen, die nicht nach Ziff. II vom Beitrag befreit sind und zwei der drei nachfolgenden Kriterien erfüllen:

mehr als                       6.875.000 €  Bilanzsumme

mehr als                     13.750.000 €  Umsatz

mehr als                                 150      Beschäftigte,

auch wenn sie sonst nach Ziff. III, 1.-7. zu veranlagen wären        

                                                                                            2.000,00 €

DOKUMENT-NR. 110105

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