Die IHK informiert und berät zu allen Themen des betrieblichen Umweltschutzes, der Kreislaufwirtschaft und des Umgangs mit der Entsorgung von Abfällen.
Ihre Ansprechpartner für dieses Thema:
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Die elektronische Abwicklung von Geschäftsprozessen bringt viel Verbesserungspotential in den Unternehmen. Die IHK informiert und berät Unternehmen zum Thema elektronisches Abfallnachweisverfahren.
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Die elektronische Abwicklung von Geschäftsprozessen bringt viel Verbesserungspotential in den Unternehmen. Die IHK informiert und berät Unternehmen zum Thema elektronisches Abfallnachweisverfahren.
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Sollen gewerbliche Tätigkeiten über ABM-Projekte oder Arbeitsgelegenheiten ausgeführt werden, wird die gewerbewirtschaftliche Unbedenklichkeit von der IHK geprüft.
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Die Berufsausbildung schließt grundsätzlich mit der Abschluss-prüfung ab. Die IHK führt in den anerkannten Ausbildungsberufen die Abschlussprüfungen durch. Das umfasst
- die gesamte Vorbereitung
einschließlich der Zulassung zur
Prüfung,
- die Abnahme der Prüfung sowie
die Ausstellung des Prüfungs-
zeugnisses.
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ADR = Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) regelt den Transport von gefährlichen Gütern. Die IHK prüft Gefahrgutfahrer und erteilt den geforderten Schulungsnachweis (ADR-Bescheinigung). Die Lehrgänge werden von Schulungsveranstaltern durchgeführt, die die IHK anerkannt hat.
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Unter Adressbuchschwindel versteht man das massenhafte Versenden von Angeboten für Dateneinträge, wobei die Formulare eine bestehende Geschäftsbeziehung zum Adressaten vortäuschen.
Die IHK berät betroffene Unternehmen, gibt Auskunft zu unseriösen Verlagen und geht über den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. gegen derartige Machenschaften vor.
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Wer zur Anbahnung von Geschäftskontakten Adressen benötigt, kann diese Informationen von der IHK erhalten. Die IHK gibt telefonisch oder schriftlich Auskunft über ihre Mitgliedsunternehmen - natürlich unter Beachtung des Datenschutzes. Recherchiert werden kann z. B. nach Branchen, Regionen oder Rechtsformen.
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Wer zur Anbahnung von Geschäftskontakten Adressen benötigt, kann diese Informationen von der IHK erhalten. Die IHK gibt telefonisch oder schriftlich Auskunft über ihre Mitgliedsunternehmen - natürlich unter Beachtung des Datenschutzes. Recherchiert werden kann z. B. nach Branchen, Regionen oder Rechtsformen.
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Von Anzeigenschwindel spricht man, wenn Unternehmen durch Vorspiegelung falscher Tatsachen zum Abschluss von Anzeigenaufträgen genötigt werden.
Die IHK berät betroffene Unternehmen, gibt Auskunft zu unseriösen Verlagen und geht über den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. gegen derartige Machenschaften vor.
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Die hohe Arbeitslosigkeit und der Reformbedarf des deutschen Sozialstaates sind die wichtigsten politischen Themen in Deutschland. Vor diesem Hintergrund ist die IHK in verstärktem Maße aufgefordert, insbesondere zu Fragen des Arbeitsmarktes Stellung zu nehmen.
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Die IHK informiert zu Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht und gibt Unternehmen Auskünfte zu arbeitsrechtlichen Fragen.
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Arbeitgeber können auf Vorschlag der IHK zu ehrenamtlichen Richtern bei den Arbeitsgerichten in Gera und Jena berufen werden.
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Die IHK gibt Unternehmen Auskünfte über die wichtigsten Managementsysteme, wie Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitssicherheitsmanagementsystemen und berät bei deren Einführung.
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Die IHK berät zum Arbeitszeitgesetz und hilft bei der Antragstellung und Bewilligung von Ausnahme-genehmigungen.
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Wer freiverkäufliche Arzneimittel gewerblich verkaufen will, muss Sachkunde nachweisen.
Die IHK nimmt die Sachkenntnisprüfung ab und informiert über die Anerkennung anderer Prüfungen und Nachweise der Sachkenntnis.
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Die Thüringer Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern setzen sich für
mittelstandsfreundliche Ausschreibungs- und Vergabebedingungen und für eine faire und transparente Bewerbung um öffentliche Aufträge ein. Die ABT übernimmt dabei die Mittlerfunktion zwischen öffentlichen Auftraggeber und Unternehmen.
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Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor, dass der Ausbilder persönlich und fachlich geeignet sein muss. Als fachlich geeignet gilt, wer neben den beruflichen Fertigkeiten und Kenntnissen auch berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse besitzt. Die IHK bietet Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung an und nimmt die Ausbildereignungsprüfung ab.
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Die IHK ist die zuständige Stelle für Berufsausbildung und berät in allen Fragen der Ausbildung. Sie fördert und betreut die Ausbildungsbetriebe und die Auszubildenden.
Die IHK führt Zwischen- und Abschlussprüfungen durch.
Die IHK führt das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.
Die IHK schlichtet Streitigkeiten in der Berufsausbildung.
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Die Ausbildungsbegleiter sind Ansprechpartner für die Ausbildungsbetriebe und deren Auszubildende, für Schüler und Eltern. Sie beraten die Unternehmen vor Ort über Einstiegsqualifizierung (EQ) bis hin zu Fragen in der Ausbildung.
Bei Elternabenden, Bildungsmessen und anderen Veranstaltungen werden Schüler und Eltern umfassend über Einstiegsqualifizierungen und duale Ausbildung informiert.
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Die Ausbildungsberater sind in allen Fragen der Berufsausbildung die zentralen Gesprächspartner. Sie begleiten die Durchführung der Berufsausbildung und beraten sowohl Ausbildender als Auszubildende.
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Der Zusammenschluss ausbildender Betriebe in einem Ausbildungsverbund hat das Ziel, Ausbildungsdefizite einzelner Betriebe durch Kooperation auszugleichen. Die IHK analysiert Ausbildungsmöglichkeiten, fehlende Ausbildungsvoraussetzungen und organisiert sowie koordiniert Ergänzungslehrgänge.
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Ausbildungsverträge regeln das Ausbildungsverhältnis. Sie müssen bestimmte Mindestangaben enthalten und schriftlich niedergelegt werden. Die IHK informiert zu allen Fragen der Vertragsgestaltung und bietet einen elektronischen Ausbildungsvertrag zum Download an.
Die IHK trägt alle abgeschlossenen Ausbildungsverträge in ein Verzeichnis ein. Das Verzeichnis dient der Beratung bei der Berufsausbildung und der Organisation der Zwischen- und Abschlussprüfungen.
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Nach deutschen Außenwirtschafts-recht ist der Außenwirtschafts-verkehr grundsätzlich frei (Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs). Aufgrund gesetzlicher oder verord-nungsrechtlicher Anordnung können außenwirtschaftliche Vor-gänge, wie die Ausfuhr von Waren, einem Genehmigungserfordernis unterliegen.
Die IHK berät zu allen Fragen der Ausfuhrkontrolle
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Die IHK informiert über Gesetzesänderungen im Ausländerrecht und erteilt Unternehmen Auskünfte zu ausländerrechtlichen Fragen.
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Die Auslandshandelskammern wahren wirtschaftliche Interessen bundesdeutscher Firmen im Aus-land. Sie stellen Kontakte bei der Anknüpfung von Geschäftsbe-ziehungen her und wirken bei der Durchführung von Auslands-investitionen mit.
Die IHK berät über das vielfältige Serviceangebot der Auslands-handelskammern.
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Der IHK-Ausschreibungsdienst versorgt Sie Woche für Woche unentgeltlich mit Kurzinformationen über veröffentlichte Ausschreibungen.
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Zahlreiche Ausschüsse und Arbeitskreise unterstützen die Arbeit der IHK. Ehrenamtlich tätige Unternehmer bringen ihre Erfahrungen auf verschiedenen Fachgebieten ein. Sie nehmen Einfluss auf die Arbeit der IHK und garantieren so die wirtschaftliche Selbstverwaltung.
Unsere Ausschüsse sind:
- Industrieausschuss
- Umweltausschuss
- Außenwirtschaftsausschuss
- Handelsausschuss
- Verkehrsausschuss
- Berufsbildungsausschuss
- Weiterbildungsausschuss
- Schlichtungsausschuss
- Sachverständigenausschuss
- Tourismusausschuss
Zu finden auf der Startseite IHK-Service, A-Z unter dem jeweiligen Stichwort
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Die IHK berät zu Fragen des deutschen und des internationalen Außenwirtschaftsrechts, speziell zur Abwicklung der Ausfuhr für genehmigungspflichtige Waren und zur Einholung von Ausfuhr- und Einfuhrgenehmigungen.
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Im Außenwirtschaftsausschuss werden Themen, wie bspw. Förderung, Außenwirtschaftspolitik und –recht behandelt.
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Die IHK hält eine Vielzahl von Formu-laren für den Außenwirtschafts-verkehr bereit. Ursprungszeugnisse, Handelsrech-nungen und andere außenwirt-schaftlich relevante Dokumente werden beglaubigt sowie Ur-sprungsauskünfte für in Deutsch-land hergestellte Waren erteilt. Das Carnet A.T.A., ein Zollpassierschein-heft für Berufsausrüstung, Waren-muster und Messegüter werden ebenfalls ausgegeben.
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Die IHK Ostthüringen zu Gera bietet Ihnen mit einem breit gefächertem Weiterbildungsangebot aktuelles Fachwisen an.
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