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RATGEBER STEUERN

Ökosteuer

Unternehmer sollten Ermäßigungen nutzen

Immer noch nutzen nicht alle Unternehmen die Ermäßigungen der Ökosteuer. Dabei ist der erste Schritt ganz einfach: der Antrag auf Stromsteuerermäßigung beim Hauptzollamt. Alle Unternehmen, die dem verarbeitenden Gewerbe angehören – also nicht überwiegend Handel betreiben oder Dienstleister sind – und die mehr als 25.000 kWh Strom im Jahr verbrauchen, steigen mit dem Erlaubnisschein ins Ermäßigungsverfahren ein. Nach der Stromsteuerermäßigung folgt dann die Ermäßigung für betrieblich genutztes Öl und Gas und der Spitzenausgleich.

Damit der Überblick nicht verloren geht, helfen drei Prinzipien der Ökosteuer:

  1. Es gibt nur Ermäßigungen für im weitesten Sinne verheizte Energie, grundsätzlich keine Ermäßigung für Kraftstoffe.
  2. Es gibt besonders hohe Ermäßigungen für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungen.
  3. Die Ermäßigung der Stromsteuer erfolgt durch den Stromversorger, die Ermäßigung der Mineralölsteuer erfolgt nachträglich durch das Hauptzollamt.

Nehmen Sie die Hilfe Ihres Stromversorgers und des Hauptzollamtes in Anspruch. Für eine überschlägige Rechnung des Ermäßigungsanspruchs dient das Berechnungsmodul auf der Internetseite des DIHK

DOKUMENT-NR. 5591

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