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RATGEBER STEUERN

Investitionszulage für betriebliche Erstinvestitionen

Mit dem Investitionszulagengesetz 2010 wurde die Investitionszulage bis 2013 gesichert und weiterhin ein verlässlicher Rahmen für Investitionen in den neuen Bundesländern geschaffen.

Die Investitionszulage unterstützt betriebliche Erstinvestitionen in neue bewegliche Wirtschaftsgüter und in neue Wirtschaftsgebäude. Begünstigte Wirtschaftszweige sind das verarbeitende Gewerbe, bestimmte produktionsnahe Dienstleistungen und das Beherbergungsgewerbe.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten eine doppelt so hohe Förderung wie Großbetriebe. Allerdings wird die Förderung in den kommenden Jahren schrittweise gesenkt, weil die Investitionszulage langfristig auslaufen soll.

Investitionsbeginn

Großbetriebe

KMU

Bis 31.12.2009

12,5 %

25 %

Bis 31.12.2010

10 %

20 %

Bis 31.12.2011

7,5 %

15 %

Bis 31.12.2012

5 %

10 %

Bis 31.12.2013

2,5 %

5 %

DOKUMENT-NR. 22877

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