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Streitigkeiten außergerichtlich schlichten
Die IHK bietet kostenlos Schlichtungsmöglichkeiten bei Streitigkeiten zwischen Unternehmern und bei Verbraucherbeschwerden. Dabei führt sie keine Rechtsberatung durch und übernimmt auch nicht die Wahrung der Interessen einer Partei, sondern wird zwischen den sich uneinigen Parteien als vermittelnder Verhandlungspartner tätig. Sie führt Korrespondenz mit beiden Parteien und ist stets um Schlichtung bemüht. Für Schlichtungsgespräche stehen bei der IHK Räumlichkeiten zur Verfügung.
Beschwerden sind schriftlich und mit folgendem Inhalt einzureichen:
Darstellung des Sachverhalts mit Angabe des Beschwerdegegners,
Kopien aller den Vorgang betreffenden Unterlagen (Aufträge, Verträge u.ä.),
Vorstellungen zu Vergleichsmöglichkeiten.
Nach Eingang und Durchsicht bei der IHK wird die Beschwerde mit der Bitte um Stellungnahme an das betroffene Unternehmen weitergeleitet. Häufig ergeben sich bereits zu diesem Zeitpunkt Anhaltspunkte, die eine gütliche Einigung ermöglichen. Sollte das Unternehmen zu einer Schlichtung nicht bereit sein, z.B. die Stellungsnahme verweigern, einen Gesprächstermin nicht wahrnehmen oder eine andere Auffassung vertreten, muss der Schlichtungsversuch als gescheitert angesehen werden. Dann kann nur noch eine Klärung durch das Gericht herbeigeführt werden.
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