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RECHT UND FAIR PLAY

Schiedsgericht

IHK bietet Schiedsgerichtsverfahren an

Die Schiedsgerichtsbarkeit hat die Aufgabe, Streitigkeiten nach einer von den Parteien getroffenen Schiedsvereinbarung unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges durch ein Schiedsgericht zu entscheiden. Die gesetzliche Grundlage findet sich in den §§ 1025 ff. Zivilprozessordnung. Der Schiedsspruch steht danach einem rechtskräftigen Urteil gleich. Um ein Schiedsgerichtsverfahren einleiten zu können, ist eine Schiedsgerichtsvereinbarung erforderlich. Diese kann in Form einer selbständigen Vereinbarung (Schiedsabrede) oder in Form einer Klausel in einem Vertrag (Schiedsklausel) geschlossen werden.

Ein Schiedsgerichtsverfahren hat gegenüber einem Verfahren vor einem staatlichen Gericht verschiedene Vorteile. Es

  • ist schnell,

  • findet grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt,

  • wird von Schiedsrichtern geleitet, die von den Parteien selbst bestimmt werden und häufig über besondere Fach- und Sachkenntnisse verfügen und

  • kann auch bei hohen Streitwerten ohne die Beteiligung von Anwälten durchgeführt werden.

Die IHK Ostthüringen zu Gera ist Mitglied der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS), einem Zusammenschluss von Wirtschaftsverbänden, Wissenschaftlern und Praktikern der Schiedsgerichtsbarkeit. Diese Organisation stellt ein eigenes Schiedsgericht zur Verfügung. Da die DIS eine praxisgerechte Schiedsgerichtsordnung ausgearbeitet hat, die allen Wirtschaftszweigen überregional und branchenübergreifend zur Verfügung steht, beschränkt sich die Schiedsgerichtsordnung der IHK Ostthüringen zu Gera auf einige notwendige ergänzende Regelungen und eine Bezugnahme auf die DIS-Regeln.

DOKUMENT-NR. 3987

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