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RECHT UND FAIR PLAY

Sozialrichter

In den Kammern der Sozialgerichte wirken neben einem Berufsrichter auch zwei ehrenamtliche Richter bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten mit. Bei den Sozialgerichten existieren verschiedene Fachkammern. Dabei wirken Arbeitgeber als ehrenamtliche Richter bei den Kammern für die Angelegenheiten der allgemeinen Sozialversicherung und der Arbeitsförderung sowie in den Kammern der Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitssuchende mit.

Die ehrenamtlichen Richter werden jeweils für eine Periode von fünf Jahren gewählt. Die IHK Ostthüringen zu Gera übernimmt die Aufgabe, geeignete Persönlichkeiten für eine Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter beim Sozialgericht in Altenburg vorzuschlagen.

Die ehrenamtlichen Sozialrichter müssen keine Rechtsexperten sein, sondern sollten sich mit den Gepflogenheiten und Fragen ihres Fachbereiches auskennen. Die detaillierte Aufarbeitung der Sachverhalte und die rechtliche Analyse erfolgt vorbereitend durch das Gericht beziehungsweise die hauptamtlichen Richter.

Die IHK Ostthüringen zu Gera sucht ständig engagierte Arbeitgeber, die an einer Tätigkeit im Ehrenamt eines Sozialrichters interessiert sind. Über die Voraussetzungen, die für das Amt eines ehrenamtlichen Sozialrichters gegeben sein müssen, informiert ein IHK-Merkblatt.

DOKUMENT-NR. 7641

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