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RECHT UND FAIR PLAY

Handelsrichter

Die IHK Ostthüringen zu Gera wird in regelmäßigen Abständen um die Benennung ehrenamtlicher Richter für das Landgericht Gera – Kammer für Handelssachen – gebeten. Die Kammern für Handelssachen sind mit je zwei ehrenamtlichen Handelsrichtern und einem Berufsrichter besetzt. Sämtliche Mitglieder der Kammer für Handelssachen haben gleiches Stimmrecht. Ziel ist es, insbesondere bei Streitigkeiten unter Kaufleuten den unternehmerischen Sachverstand einzubringen.

Nur Persönlichkeiten, die sich unserem Rechtssystem und der sozialen Marktwirtschaft in besonderem Maße verbunden sehen und entsprechend qualifiziert sind, werden von der Industrie- und Handelskammer vorgeschlagen. Die Amtsperiode beträgt fünf Jahre. Eine wiederholte Benennung ist möglich.

Über die Voraussetzungen, die für das Amt eines ehrenamtlichen Handelsrichters gegeben sein müssen, informiert ein IHK-Merkblatt.

DOKUMENT-NR. 7638

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