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RECHT UND FAIR PLAY

Finanzrichter

Das Thüringer Finanzgericht in Gotha ist ein besonderes Fachgericht. Es entscheidet als oberes Landesgericht hauptsächlich über Klagen von Bürgern gegen Bescheide der Finanzämter, Zollbehörden und Familienkassen der Arbeitsämter. Es geht in den Verfahren daher vor allem um die Rechtmäßigkeit von Steuerbescheiden (z.B. wegen Einkommen-, Lohn-, Umsatz- oder Körperschaftsteuer) und Zollbescheiden. Seit 1996 befasst es sich auch mit Streitigkeiten über das Kindergeld.

Das Finanzgericht ist in Senate gegliedert. Diese entscheiden in der mündlichen Verhandlung in der Besetzung von drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern. Die ehrenamtlichen Richter sollen sicherstellen, dass auch außerjuristische Überlegungen sowie besondere Erfahrungen, insbesondere auf wirtschaftlichem Gebiet, in ein Urteil einfließen. Sie haben volles Stimmrecht. Die IHK Ostthüringen zu Gera übernimmt dabei die Aufgabe, geeignete Persönlichkeiten für eine Tätigkeit als ehrenamtlicher Finanzrichter zu gewinnen.

DOKUMENT-NR. 7640

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