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RECHT UND FAIR PLAY

Arbeitsrichter

In den Kammern der Arbeitsgerichte wirken neben einem Berufsrichter auch zwei ehrenamtliche Richter bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten mit. Die ehrenamtlichen Richter werden jeweils für eine Periode von fünf Jahren gewählt. Die IHK Ostthüringen zu Gera übernimmt die Aufgabe, geeignete Persönlichkeiten aus den Kreisen der Arbeitgeber als ehrenamtliche Richter bei den Arbeitsgerichten Gera und Jena zu benennen.

Die ehrenamtlichen Arbeitsrichter müssen keine Rechtsexperten sein, sondern sollten sich mit den Gepflogenheiten im allgemeinen Geschäftsleben auskennen. Die detaillierte Aufarbeitung der Sachverhalte und die arbeitsrechtliche Analyse erfolgt vorbereitend durch das Gericht beziehungsweise die hauptamtlichen Richter.

Die IHK Ostthüringen zu Gera sucht ständig engagierte Arbeitgeber, die an einer Tätigkeit im Ehrenamt eines Arbeitsrichters interessiert sind. In den nebenstehenden IHK-Informationen erhalten Sie einen Überblick über die Voraussetzungen, die für das Amt eines ehrenamtlichen Arbeitsrichters gegeben sein müssen.

DOKUMENT-NR. 7642

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