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RATGEBER RECHT

Arbeitsrecht

Vom Arbeitsvertrag bis zur Kündigung

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Arbeitgeber kann jede natürliche Person und jede juristische Person sein. Arbeitnehmer ist nach der Definition des Bundesarbeitsgerichts, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist. Allerdings ergeben sich hier zahlreiche Abgrenzungsprobleme. So gelten Auszubildende, Heimarbeiter, Geschäftsführer, Handelsvertreter und freie Mitarbeiter nicht als Arbeitnehmer.

Die arbeitsrechtlichen Regelungen befassen sich hauptsächlich mit dem Zustandekommen und der Ausgestaltung des Arbeitsvertrages, den Pflichten der Vertragsparteien während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses und den verschiedenen Möglichkeiten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere der Kündigung.

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DOKUMENT-NR. 4262

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