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RATGEBER RECHT

Insolvenz

Gerichtsgebäude © Michael Grabscheit/pixelio.de Zoom Gerichtsgebäude

Wann wird ein Insolvenzverfahren eröffnet?
Jedes Unternehmen kann in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Eine Insolvenz liegt jedoch erst dann vor, wenn entweder Zahlungsunfähigkeit bereits eingetreten ist oder diese zumindest droht. Bei juristischen Personen (GmbH, AG etc.) kann auch eine Überschuldung der Insolvenzgrund sein.

Wer stellt einen Insolvenzantrag?
Ein Insolvenzverfahren kann von jedem, der ein rechtliches Interesse daran hat, eingeleitet werden. Dies sind vor allem die Gläubiger, aber auch der Schuldner selbst. Handelt es sich um eine juristische Person, besteht zudem die Verpflichtung zur Insolvenzanmeldung.

Wo kann ein Insolvenzantrag gestellt werden?
Der Antrag ist an das Insolvenzgericht zu richten. Für hiesige Unternehmen ist dies das Amtsgericht Gera, Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera (Telefon: 0365/8340).

Was prüft das Insolvenzgericht?
Das Gericht prüft zuerst das Vorliegen eines Insolvenzgrundes. Zur Sicherung der Vermögenslage können vorläufige Maßnahmen ergriffen, insbesondere ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt werden.

DOKUMENT-NR. 6958

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