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Sachverständige - unabhängig und unparteiisch
Die Bezeichnungen "Sachverständiger" und "Gutachter" sind in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Deshalb darf jeder seine Dienstleistungen auf dem Markt als freier Sachverständiger oder freier Gutachter anbieten.
Um der Öffentlichkeit geprüfte Sachverständige zur Verfügung zu stellen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung von Sachverständigen vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln.
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