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RECHT UND FAIR PLAY

Sachverständige

Sachverständige - unabhängig und unparteiisch

Die Bezeichnungen "Sachverständiger" und "Gutachter" sind in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Deshalb darf jeder seine Dienstleistungen auf dem Markt als freier Sachverständiger oder freier Gutachter anbieten.

Um der Öffentlichkeit geprüfte Sachverständige zur Verfügung zu stellen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung von Sachverständigen vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln.

Auto mit Unfallschaden © Henning Ramm/pixelio.de

SACHVERSTÄNDIGE FINDEN

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Die IHK Ostthüringen zu Gera hilft Ihnen bei der Suche nach öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. mehr

Baupläne mit Bauhelm © Andreas Morlok/Pixelio.de

ÖFFENTLICHE BESTELLUNG

Interesse an einer öffentlichen Bestellung?

Wer sich auf einem bestimmten Fachgebiet als Experte erweist, dem steht der Weg zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger offen. mehr

DOKUMENT-NR. 3980

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