Außenwirtschaftsförderung im Detail
Für rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Firmensitz in Thüringen haben, können Maßnahmen zur Erschließung, zum Ausbau sowie zur Festigung ausländischer Märkte gefördert werden. KMUs aus dem produzierenden Bereich, dem Bereich der technologieorientierten Dienstleister und Architektur- oder Ingenieurbüros sind hier förderfähig.
Die Rechtsgrundlage, der Gegenstand der Förderung, die Zuwendungsempfänger, die Zuwendungsvoraussetzungen sowie Art, Umfang und Höhe der Förderung sind in der neuen Richtlinie zur Außenwirtschaftförderung des Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit dargestellt. Diese Richtlinie trat am 05.09.2011 in Kraft (Thür StAnz 36/2011).
Bestandteile der Außenwirtschaftsförderung sind:
1. Einzelbetriebliche Messebeteiligungen
- Beteiligungen an internationalen Messen in Deutschland (gilt nur Unternehmen bis zum Abschluss des 8. Kalenderjahres nach Gründungsdatum) sowie für Beteiligungen an internationalen Fachmessen im Ausland
- Beteiligungen an Messen, Ausstellungen, Fachkongressen oder –symposien internationaler oder nationaler Art, die am Standort der Messe Erfurt stattfinden.
- Förderung von maximal 3 Messeteilnahmen pro Jahr und Unternehmen
- Maximal 3 Beteiligungen an einer bestimmten Messe
Gefördert werden die Ausgaben für Standflächenmiete von max. 40 qm Ausstellungsfläche und bis zu 250,00 Euro/qm sowie die Ausgaben für den Standbau (Messebauunternehmen) von 40 qm Ausstellungsfläche und bis zu 250,00 Euro/qm bei einem Eigenanteil von 50 %.