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Im internationalen Handel entscheidet der Ursprung einer Ware über ihre zollrechtliche Behandlung bei der Einfuhr – die Herkunft ist sozusagen „Nationalität” des gehandelten Guts. Bisher liegt grundsätzlich der Ursprung einer Ware in dem Land, in dem die „letzte wesentliche Be- oder Verarbeitung“ vorgenommen wurde. Der Exporteur erklärt das bei Bedarf in einem Ursprungszeugnis. Dieses Prinzip wird weltweit akzeptiert.
Die Europäische Kommission will nun ein wesentlich komplizierteres Verfahren einführen, nach dem u. a. der Zeitpunkt des Kaufs, der Warenwert und die Fertigungsschritte jedes Bestandteils dokumentiert werden müssen. In Listen werden für jedes einzelne Produkt spezifische Kriterien vorgeschrieben, die ausschlaggebend für dessen Ursprungsbeurteilung sind. In vielen Fällen ist der Wert der Bestandteile maßgebend. Damit würden viele Produkte nicht mehr als "made in Germany" gelten, wenn sie teure Vormaterialien oder Rohstoffe aus Drittländern enthalten. Ein weiteres Problem: Bei Preisschwankungen könnte sich der Ursprung für die gleiche Ware mehrmals ändern.
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