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Die Ausfüllhilfe für Ursprungszeugnisse in Papierform wurde aktualisiert. Sie kann nun zum erstellen neuer Anträge verwendet werden.
Die IHK Ostthüringen zu Gera bietet Unternehmen an, Ursprungszeugnisse und andere dem Außenwirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen in einem Online-Verfahren elektronisch zu erstellen.
Handelsrechnungen für Wareneinfuhren in die VAE sind beim Außenministerium der Vereinigten Arabischen Emirate (MOFAIC) mittels des sogenannten Electronic Attestation Service (eDAS) elektronisch beglaubigen zu lassen. Dies ist ab 1. März 2023 verpflichtend.
Für die Legalisierung deutscher öffentlicher Urkunden (z.B. IHK-Ursprungszeugnisse) durch ausländische Konsulate kann u. U. zuvor eine sogenannte „Endbeglaubigung“ erforderlich sein. Bitte beachten Sie die geänderte Zuständigkeit.
Bei Beantragung eines Visums durch einen ausländischen Staatsbürger muss dem Antrag ein Einladungsschreiben beigefügt werden. Das Einladungsschreiben an den ausländischen Geschäftspartner muss von der IHK bescheinigt werden.